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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Tipps zur Mitarbeiterinformation

In vielen Berufen tragen Mitarbeiter Namensschilder, sei es im Krankenhaus oder im Bekleidungsgeschäft. Auf Kongressen sollen Namensschilder das Netzwerken vereinfachen. Doch die Verunsicherung ist groß. Sind solche Schilder noch erlaubt? Und wenn ja, was ist zu beachten?

Der U.S. CLOUD Act
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Eine unterschätzte Regelung

Den CLOUD Act kennen viele Datenschutzpraktiker bisher nicht, obwohl er den Zugriff von US-Behörden auf Daten außerhalb der USA regelt. Der Beitrag stellt die wesentlichen Bestimmungen vor und ordnet das Gesetz in einen größeren rechtlichen Zusammenhang ein.

Online-Anbieter sind verpflichtet, zu gewährleisten, dass Zugänge zu Nutzer-Accounts und internen Bereichen sicher ausgestaltet sind und sich dadurch die Wahrscheinlichkeit spürbar reduziert, dass jemand Daten unbefugt verarbeitet. Die Checkliste zeigt die Punkte, die Webseiten-Betreiber dabei beachten müssen.

Software-Module für HR (Human Resources) gelten als komplex und schwer zu durchschauen. Deshalb ist es wichtig, zuerst die Knackpunkte der Personaldatenverarbeitung zu kennen. Die Checkliste führt die wichtigsten auf.

Sind Ihre Webseiten DSGVO-konform?
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Datenschutz-Hilfsmittel

Viele Websites entsprechen immer noch nicht den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das zeigen aktuelle Prüfungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Unternehmen sollten die vorhandenen Orientierungshilfen und Tools nutzen, um ihre Internet-Auftritte auf Einhaltung der DSGVO zu überprüfen.

Datenschutz bei mobilen Anwendungen

Die Umsätze mit mobilen Apps in Deutschland sind auf einem Rekordhoch. Leider gilt das auch für die mobilen Datenrisiken. Viele Apps kollidieren mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch es gibt Lösungen, wie Apps datenschutzkonform werden. Ein Beispiel: die AVARE-App.

Mustervertrag für gemeinsame Verantwortlichkeit
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DSGVO

Die juristischen Auseinandersetzungen um die Fanpages auf Facebook haben ein besonderes Konstrukt in das Bewusstsein verantwortlicher Stellen gerückt: die gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes, wie sie der EuGH festgestellt hatte. Eine neue Mustervereinbarung will nun Transparenz schaffen.

GPS in Firmenfahrzeugen

Ist es zulässig, Ortung in Firmen­fahrzeugen einzusetzen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Kann ein Beschäftigter darin einwilligen? Dies sind Fragen, mit denen sich das Verwaltungs­gericht Lüneburg auseinandergesetzt hat.

Fast jedes Unternehmen kennt die Situation: Die Polizei ruft an und fordert zur Übermittlung von Informationen auf. Was tun? Die Checkliste zeigt in 4 Schritten, wie Sie vorgehen.

Auskunftsverlangen der Polizei
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Risiko Datenübermittlung

Keine ungewöhnliche Situation: Die Polizei ruft an und fordert dazu auf, Informationen zu übermitteln: Bilder der Videoüberwachung, Mitarbeiternamen, IP-Adressen oder den Fahrernamen eines Firmenwagens. Aber wann darf überhaupt eine Herausgabe erfolgen?

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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