Fernmeldegeheimnis: Mehr Schutz bei der Online-Kommunikation
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Bild: iStock.com / gorodenkoff
Messenger, Videokonferenzdienste & Co.
Das TTDSG hat neue Regelungen zum Einsatz von E-Mail, Messenger und Videokonferenzsystemen geschaffen. Die Rechtslage hat sich dadurch gravierend geändert. Wichtig: Das gilt nicht nur für Anbieter von Kommunikationsdiensten, sondern auch für diejenigen, die sie nutzen.
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