Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Benennung eines Datenschutzbeauftragten

Wann muss ich einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Bild: iStock.com / #Urban-Photographer
Datenschutz organisieren

Wer muss nach DSGVO einen Datenschutzbeauftragen (DSB) benennen, wer nicht? Selbst wenn keine Pflicht zur Benennung besteht: Kann es trotzdem sinnvoll sein, einen DSB zu bestellen?

Benennung des Datenschutzbeauftragten

Vor einem Jahr erhöhte der Gesetzgeber im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Zahl der Mitarbeitenden, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Die Ruhr-Universität Bochum untersuchte im Rahmen einer Umfrage und im Auftrag des BvD und der Zeitschrift Datenschutz PRAXIS die Folgen. Hier die Ergebnisse.

Umfrage: Folgen der geänderten Benennungspflicht
Bild: iStock.com / Urban Photographer
BDSG 2019

Bürokratie-Abbau oder Abbau von Sachverstand? Die Anhebung der Mitarbeiter-Zahl, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, hat für Diskussionen gesorgt. Welche Auswirkungen hat das 2019 geänderte BDSG? Das möchten BvD und Datenschutz PRAXIS in einer gemeinsamen, anonymen Umfrage herausfinden.

Die DSGVO bringt einige Änderungen auch in puncto Datenschutzbeauftragter. Was ist nun inhaltlich zu beachten? Das Muster zeigt eine mögliche Form der Bestellung.

Stellung des DSB

Wenn es darum geht, eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und der Aufsicht zu melden, ist mitnichten alles klar. Wir beantworten einige offene Fragen.

DP+
Neu als DSB –  Auftakt und erste Schritte
Bild: iStock.com / PonyWang
Ihr Fahrplan für die ersten Wochen

„Herzlichen Glückwunsch! Sie sind der/die neue Datenschutzbeauftragte der abc-GmbH! Wann können Sie loslegen, und womit beginnen wir?“ Hören Sie das, haben Sie den interessantesten Job der Welt angetreten ...

DP+
Gemeinsamer DSB im öffentlichen Bereich
Bild: iStock.com / #Urban-Photographer
Ein erfolgreiches Modell

Die DSGVO brachte viele kleinere und mittlere Kommunen in Unruhe: Wieder eine neue Last, die Brüssel auf ihre Schultern legt. Jetzt benötigt auch die kleinste Verwaltung einen Datenschutzbeauftragten. Zwingend! Ohne Ausnahme! Die Lösung: ein gemeinsamer DSB.

Was ist genau zu tun?

Mit der DSGVO müssen mehr Unternehmen einen DSB benennen, der u.a. die Datenverarbeitungsprozesse überwacht. Doch mit der bloßen Benennung im „Verborgenen“ ist es nicht ganz getan.

Die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
Bild: SvetaZi / iStock / Thinkstock
Fallstricke der Vertragsgestaltung

Wie hat zukünftig nach DSGVO eine Benennung zum DSB formal korrekt abzulaufen, und was ist inhaltlich zu beachten? Der Beitrag zeigt dies am Beispiel eines DSB, der als Arbeitnehmer beschäftigt ist und neben der Tätigkeit als DSB andere Arbeiten zu verrichten hat.

1 von 1
Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.