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TTDSG

Analyse-Tools

Das Auswerten von Website-Besuchern hilft bei der Beurteilung, welche Inhalte besonders beliebt und welche weniger relevant sind. Viele denken hierbei an Google Analytics. Dabei gibt es zahlreiche datenschutzkonforme Alternativen. Neben der Rechtssicherheit bieten sie den Vorteil, keine Einwilligung zu benötigen.

Kritiker behaupten, dass sich Microsoft 365 nicht datenschutzkonform einsetzen lässt. Ist der Verantwortliche anderer Meinung, so muss er den rechtskonformen Einsatz per Datenschutz-Folgenabschätzung nachweisen. Doch ist eine DSFA bei Microsoft 365 in jedem Fall verpflichtend?

Telemedien-Datenschutz

Viele Unternehmen stellen Formulare, den Speiseplan der Kantine, aber auch Registrierungen etc. im Intranet bereit. Bei der Nutzung verarbeiten sie personenbezogene Daten der Mitarbeiter. Damit stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Datenschutzrecht: TTDSG oder DSGVO?

Transparenz als oberstes Gebot

Jedes Unternehmen mit einer Website muss transparent informieren, was es mit den dort verarbeiteten Daten tut. Wie lässt sich das in Zeiten von Abmahnungen wegen Google Fonts, von Analysetools, TTDSG und nötigen Belehrungen über Joint-Controller-Verhältnisse umsetzen?

Online-Datenschutz

Das TTDSG regelt, welche Maßstäbe für Cookies gelten, die Website-Betreiber ohne Einwilligung durch den Nutzer verwenden dürfen. Der Beitrag zeigt einerseits, welche Cookies konkret einwilligungsfrei sind, und andererseits, woraus sich eine Einwilligungspflicht ableiten lässt.

Einwilligung

Eine Einwilligung auf einer Webseite abzufragen, geschieht meist über Cookie-Banner. Für solche Abfragen gibt es Tools ver­schiedener Anbieter. Was ist bei ihrem Einsatz zu beachten?

Rechtskonforme Einwilligungen nach DSGVO

Viele Nutzerinnen und Nutzer ärgern sich über Cookie-Banner auf Webseiten. Auch Datenschützer ärgern sich – aber über die vielen Fehler, die Website-Betreiber bei den Cookie-Bannern machen. Die Datenschutzkonferenz gibt einen Überblick, was alles unzulässig ist.

Messenger, Videokonferenzdienste & Co.

Das TTDSG hat neue Regelungen zum Einsatz von E-Mail, Messenger und Videokonferenzsystemen geschaffen. Die Rechtslage hat sich dadurch gravierend geändert. Wichtig: Das gilt nicht nur für Anbieter von Kommunikationsdiensten, sondern auch für diejenigen, die sie nutzen.

DP+
Bei einigen Tools lässt sich recht leicht umbauen auf datenschutzkonforme Elemente
Bild: iStock.com / Mykyta Dolmatov
Online-Datenschutz

Jede Webseite verarbeitet personenbezogene Daten. Zugleich ist die Webseite der öffentlichste Teil eines Unternehmens. Umso wichtiger ist es, Datenschutzgesetze einzuhalten und Fehler abzustellen. Doch wie lassen sich Probleme ermitteln und Lösungen finden?

Die Cookie-Regelungen des TTDSG gelten auch für mobile Apps
Bild: iStock.com / ferrantraite
Beschäftigte schulen

Cookies gelangen nicht nur über den Desktop-Browser auf Endgeräte. Auch mobile Apps arbeiten mit Cookies. Um das Cookie-Management und die Datenschutzerklärungen steht es bei Apps aber noch schlechter als bei klassischen Websites. Informieren Sie die Nutzerinnen und Nutzer.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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