Wer hat welche Zugriffe auf Daten im Unternehmen? Darf derjenige überhaupt zugreifen? Schaffen Sie Ordnung per Zugriffskontrolle! Denn sie ist unabdingbar, um die Sicherheit der Verarbeitung unter der DSGVO zu gewährleisten.
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Sicherheitslücken in Smart-Home-Lösungen betreffen nicht nur Privathaushalte. Durch die Entwicklung hin zu Homeoffice und Hybrid Work sind unsichere Geräte und Anwendungen auch zum Risiko für den betrieblichen Datenschutz geworden. Machen Sie Smart-Home-Sicherheit daher zum Thema in Ihrer Datenschutzunterweisung.
Ein VPN zu nutzen, gehört regelmäßig zu den Sicherheits-Empfehlungen, für das Homeoffice genauso wie für die mobile Arbeit. Doch damit Virtual Private Networks den erwarteten Schutz bieten, müssen die jeweiligen VPN-Lösungen eine Reihe von Kriterien erfüllen.
Arbeiten die Beschäftigten teils im Büro und teils im Homeoffice, steigt die Gefahr, dass sie vertrauliche Unterlagen mit nach Hause nehmen. Bei aller Digitalisierung ist es daher notwendig, zu regeln, wie die Kolleginnen und Kollegen Papierdokumente richtig behandeln.
Kehren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Homeoffice (zeitweise) in das frühere Büro zurück, bedeutet das auch geänderte Datenschutzkonzepte. Die neue Form des Arbeitens wird eine Mischform, „Hybrid Work“ sein, mit Folgen für den Datenschutz. Machen Sie deshalb Hybrid Work zum Gegenstand einer Datenschutzunterweisung
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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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