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Grundlagen

Eine praktisch wichtige Frage für den Datenschutz

Die Frage scheint einfach, doch bei der Antwort wird man schnell unsicher: Gilt die DSGVO auch für Auskünfte, die mündlich erfolgen? Endgültige Klarheit schafft erst der Europäische Gerichtshof.

Auskunftsrecht

Die DSGVO gewährt betroffenen Person umfangreiche Rechte. Gelten diese Rechte auch für juristische Personen, also etwa für eine GmbH? Ein Fall aus der Finanzgerichtsbarkeit zeigt, wie schwer eine allgemeine Antwort fällt.

Im Gespräch mit Denis Lehmkemper

Im Rahmen einer Serie von Prüfungen im Gesundheitswesen hatte die Datenschutzaufsicht in Niedersachsen Apotheken untersucht. Viele Unternehmen wollen gerne wissen, wie eine solche Prüfung durch die Aufsicht konkret aussieht. Wir haben Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen (LfD), dazu befragt.

Grundsätze der Datenverarbeitung, Teil 4

„Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können (‚Rechenschaftspflicht‘).“ So heißt es in Art. 5 Abs. 2 DSGVO lapidar. Damit ist alles gesagt, oder? Wir werden für die Praxis dann doch etwas konkreter.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Risikoanalyse, die für einige Verarbeitungsvorgänge vorgeschrieben ist. Dieser Beitrag skizziert die Anforderungen an die DSFA, bestimmt ihre Anwendungsfälle genauer und stellt unterstützende Maßnahmen für die praktische Umsetzung vor.

EuGH zur kostenlosen Kopie einer Patientenakte

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO schließt das Recht auf eine Kopie der personenbezogenen Daten ein. Was bedeutet das konkret für das Beispiel einer Patientenakte? Wann ist eine Kopie davon kostenlos?

EuGH zu personenbezogenen Daten

Ohne Tests geht in der IT kaum etwas. Denn wie soll man sonst wissen, ob eine Anwendung funktioniert? Für Tests braucht man Daten. Manchmal genügen fiktive Daten. Manchmal müssen die Daten aber auch echt sein. Was sind jeweils die Vorgaben der DSGVO?

Grundsätze der DSGVO

Die Maßnahmen im Datenschutz müssen laut DSGVO verhältnismäßig sein. Dabei ist es wichtig zu wissen, wie sich die Verhältnismäßigkeit bewerten lässt.

Ideen, Pläne, erste Entwürfe

„Kein Gesetzgebungsvorschlag kommt so aus dem Gesetzgebungsverfahren heraus, wie er hineingegangen ist.“ Diese Erfahrung bewahrheitet sich immer wieder. Dennoch sollten DSB grob orientiert sein, welche Neuregelungen im Datenschutz die Bundesregierung ins Auge fasst.

Klarheit durch den EuG

Wann eine Information personenbezogen ist, ist eine grundlegende Frage für die Anwendbarkeit der DSGVO. Gerade mit Blick auf KI & Co. ist sie entscheidend dafür, ob die Grundsätze der DSGVO zu beachten sind. Aber die Frage stellt sich – wenngleich mit leicht geänderter Perspektive – auch z.B. bei einer Kopie im Rahmen des Auskunftsanspruchs.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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