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KI

KI in Videokonferenzen, Teil 2

Teil 1 zeigte die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) in Videokonferenzen. Teil 2 beleuchtet die praktische Umsetzung: Not-Aus, Tabuzonen, Stimmprofile, Löschfristen, Anbieterprüfung und Meeting-Regeln.

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Die KI-Transkription von Videokonferenzen lässt sich durch eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung oder eine betriebliche Richtlinie datenschutzkonform gestalten
Bild: iStock.com/PonyWang
KI in Videokonferenzen, Teil 1

KI-Protokolle können Meetings erleichtern, doch rechtlich bleiben Fragen offen. Der Beitrag zeigt, wie Unternehmen solche Tools einsetzen können, ohne den Datenschutz und § 201 StGB zu vernachlässigen.

Künstliche Intelligenz als Risikofaktor für die Datensicherheit

Künstliche Intelligenz (KI) verändert Cyberangriffe in der Breite nicht, weil KI plötzlich eigenständige Hacking-Aktionen durchführen will. Die Veränderung ist viel banaler: KI-Agenten machen Angriffsschritte schlicht schneller, billiger und besser skalierbar.

Abfließen interner Informationen verhindern

Edge, Chrome, Firefox, Brave und Opera liefern generative KI direkt mit aus. Eingaben und komplette Seiteninhalte gelangen dabei an die Server der Anbieter. Kontrolle zurückzuholen funktioniert am Einzelgerät über die Browsereinstellungen und im Unternehmen über zentrale Richtlinien.

KI-Funktionen in Web-Browsern besser kontrollieren und Richtlinien im Unternehmen vereinbaren. Mit unseren Prüffragen behalten Sie die Kontrolle über ihre Daten.

Zentrales Compliance-Inventar
Bild: ChatGPT / Bearbeitung WEKA
DSGVO, NIS-2 und EU AI Act gemeinsam dokumentieren

Unternehmen pflegen dieselben Informationen häufig mehrfach: im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO, im IT-Asset-Inventar und künftig zusätzlich in Übersichten zu eingesetzten KI-Systemen. Für Datenschutzbeauftragte bedeutet das vor allem eines: hoher Abstimmungsaufwand und die Gefahr widersprüchlicher Dokumentationen. Ein gemeinsames Inventar kann Doppelarbeit vermeiden, ohne die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen zu vermischen.

Ein gemeinsames Inventar für Verarbeitungstätigkeiten, IT-Assets und KI-Systeme reduziert Doppelarbeit und widersprüchliche Dokumentationen – unsere Checkliste zeigt, wie sich die unterschiedlichen Anforderungen sinnvoll zusammenführen lassen.

Bei unsinnigen Halluzinationen

Die Frage wirkt merkwürdig, aber ein Oberlandesgericht musste sich ernsthaft damit auseinandersetzen: Angenommen, ein Chatbot ist so programmiert, dass er sehr autonom handeln kann. Ist derjenige, der ihn einsetzt, dann für wettbewerbswidrige falsche Behauptungen des Chatbot überhaupt verantwortlich?

KI-Technologie kann viele Erleichterungen bringen – zum Beispiel ein KI-gestütztes Protokoll zur Dokumentation einer Besprechung. Bei der Erstellung einer Vereinbarung zum datenschutzkonformen Einsatz unterstützt Sie unsere Checkliste.

Luftbilder helfen Kommunen bei der Ermittlung versiegelter Flächen – ein Grundstückseigentümer sieht darin datenschutzrechtliche Risiken durch KI.
Bild: Vasile Jechiu / iStock / Getty Images Plus
Allgemeine Ängste vor KI genügen nicht

Für Niederschlagswasser von versiegelten Flächen erheben Kommunen Abwassergebühren. Um die Wassermenge berechnen zu können, müssen sie wissen, wie groß die versiegelten Flächen sind. Das ermitteln sie mithilfe von Luftbildern. Dagegen wehrt sich ein Grundstückseigentümer, weil er Angst vor einer Bearbeitung der Luftbilder mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) hat.

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