Zu den Schutzmaßnahmen, die die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, gehört auch der Schutz
der Daten vor Vernichtung. Dass jemand aus Versehen personenbezogene Daten vernichtet, ist noch einzusehen.
Aber wie kann es sein, dass jemand absichtlich Daten vernichtet?
Was können Unternehmen tun, damit Daten von Kunden und Mitarbeitern nicht in die falschen Hände gelangen? Auf die richtige Prävention vor Cyberattacken setzen – das rät der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig und empfiehlt etliche Maßnahmen.
Es vergeht kein Tag, an dem das Datenschutzverletzungen nicht in den Nachrichten sind: Die Rede ist von Leaks, Cyberattacken, Ransomware-Erpressung. Die Aufsichtsbehörden sind hier besonders gefordert. Im Podcast-Interview sprechen wir mit Helmut Eiermann, Stellvertretender Landesbeauftragter und Leiter Querschnittsaufgaben beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
Sind unsere Nutzerdaten bei Google sicher? Nicht immer – das belegen etliche Entlassungen in den letzten Jahren. Der Konzern trennt sich offenbar immer wieder von Angestellten, die ihren Unternehmenszugang missbrauchen und auf Daten zugreifen.
Verantwortliche müssen Datenpannen nicht nur erkennen und ggf. rechtzeitig melden. Sie sind auch angehalten, Fehler zu analysieren, die überhaupt erst zu dem Vorfall führen konnten. Ziel ist es, zukünftig Datenpannen zu vermeiden. Unterstützung bieten auch hier die Leitlinien des EDSA.
Wie erkennen Mitarbeitende Datenpannen? Wie sorgen wir dafür, dass sie sie auch rechtzeitig melden? Das sind in der Praxis immer wieder schwierige Themen. Unterstützung für die Schulung bieten aktuelle Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Ein Kollege ist krank. Sein Vorgesetzter leitet die Information weiter – aus Versehen per Mailverteiler an alle Empfänger im Unternehmen. Wie lassen sich solche Datenschutzpannen effektiv verhindern?
Eine Umfrage des Senders NDR unter den Datenschutz-Aufsichtsbehörden zeigt: Sensible Patientendaten landen in großer Zahl bei falschen Empfängern. Wer richtig mit solchen Datenpannen umgeht und dafür sorgt, sie zukünftig zu vermeiden, minimiert das Risiko von Bußgeldern.
Das Homeoffice ist der neue Alltag vieler Menschen. Und bleibt es langfristig möglicherweise auch. Doch welche datenschutzrechtlichen Regeln gelten bei der Arbeit zuhause? Eine Liste zum Selbst-Check gibt es beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).
Unter Juristen ist nach wie vor umstritten, ob Verstöße gegen die DSGVO ein Grund für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sein können. Bewegung in dieses Thema kommt durch eine aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart, das dies zumindest teilweise bejaht.