Welche personenbezogenen Daten verarbeitet der Betriebsrat und wer erteilt Auskunft darüber? Diese Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer – und sie sind gar nicht so leicht zu beantworten. Denn der Betriebsrat selbst ist kein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, er ist nur verpflichtet, den Datenschutz einzuhalten. Was bedeutet das für die Praxis?
Nicht der oder die Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für den Datenschutz, sondern die sogenannte verantwortliche Stelle. Wer verantwortlich oder gemeinsam verantwortlich ist, kommt auf die Datenverarbeitung und die Auftragsverarbeitung an. Wir geben einen Überblick zum Verantwortlichen, auch zu Fragen der Haftung und zur Verantwortung bei Datenschutzverletzungen.
Die Benennungspflicht eines EU-Vertreters ist für internationale Unternehmen ohne EU-Sitz wichtig. Aber auch externe DSBs, die in der Stellung als EU-Vertreter einen Baustein ihres Portfolios sehen, kommen um eine rechtliche Einarbeitung in diesen Komplex nicht herum.
Durch die DSGVO lebt die Diskussion, ob der Betriebsrat datenschutzrechtlich eine eigene verantwortliche Stelle ist, wieder auf. Die Frage ist umstritten, je nach Antwort können sich weitreichende Konsequenzen ergeben. Der Artikel gibt einen Überblick und Praxistipps.
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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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