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Urteil

Vater fordert Auskunft über Entwicklungsdokumentationen seines Kindes
Bild: GettyImages/zimmytws
Rosenkrieg in der Kita?

Vater und Mutter eines Kindes leben getrennt. Für das Kind haben sie dennoch gemeinsam das Sorgerecht. Der Vater möchte von der Kita Auskunft über Daten seines Kindes. Die Mutter lehnt diesen Wunsch des Vaters ab. Was jetzt?

Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

„Vielleicht sitzt aber ein Pups quer“ ist gewiss keine klassische medizinische Diagnose. Dennoch äußerte sich eine Ärztin in WhatsApp so über einen Kollegen. Ergänzend referierte sie über seine Fettleber und sein Übergewicht. Jetzt muss sie 1000 € Schadensersatz zahlen. Außerdem wurde ihr die Wiederholung dieser Äußerungen untersagt.

Bei unsinnigen Halluzinationen

Die Frage wirkt merkwürdig, aber ein Oberlandesgericht musste sich ernsthaft damit auseinandersetzen: Angenommen, ein Chatbot ist so programmiert, dass er sehr autonom handeln kann. Ist derjenige, der ihn einsetzt, dann für wettbewerbswidrige falsche Behauptungen des Chatbot überhaupt verantwortlich?

Passwort und Zugriff auf die IT-Infrastruktur fordert das Gericht von einem potenziellen Übeltäter.
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Verletzung des Urheberrechts

Jemand ist verdächtig, das Urheberrecht eines anderen verletzt zu haben. Ein Gericht verpflichtet ihn, einem Sachverständigen das Passwort für die dabei benutzten Geräte herauszugeben. Das tut er aber nicht. Daraufhin verhängt das Gericht gegen ihn ein Zwangsgeld von 2.500 €, ersatzweise einen Tag Zwangshaft je 500 €.

Haften Suchmaschinenanbieter für falsche Inhalte ihrer KI-Übersicht?
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„Übersicht mit KI“

Wer die Suchmaschine Google öfter benutzt, kennt die „Übersicht mit KI“. Sie steht beim Suchergebnis an erster Stelle. Erst danach folgen die manchmal ellenlangen Link-Listen zu Internetseiten. Die Aussagen der „Übersicht mit KI“ wirken oft sehr selbstsicher. Aber was ist, wenn sie schlicht falsch sind? Besteht dann ein Anspruch gegen Google auf Unterlassung?

Auch zur Gesundheitsvorsorge?

Asthma, Diabetes, der „Rücken“ – Präventionsmaßnahmen könnten manches verhindern. Das dachte sich auch eine private Krankenversicherung. Sie wertete die Diagnosen in den Rechnungen aus, die ihre Versicherten zur Erstattung einreichten. In geeigneten Fällen machte sie dann Angebote für kostenfreie Präventionsmaßnahmen. Doch die zuständige Datenschutzaufsicht reagierte darauf recht allergisch. Aus ihrer Sicht fehlte es an der nötigen Einwilligung der Versicherten. Das Bundesverwaltungsgericht nutzt die Gelegenheit für eine ausführliche Grundsatzentscheidung.

„Wayback Machine“ und die Hausgeburt
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Folgen eines falschen Presseberichts

Hausgeburt, ja oder nein? Ein hoch emotionales Thema! Diese Erfahrung musste auch eine bekannte Sängerin machen. Laut „BILD“ hatte sie ein Kind zuhause geboren. In Wirklichkeit hatte die Geburt aber in einer Klinik stattgefunden. Muss „BILD“ dafür sorgen, dass „Wayback Machine“ die dort archivierten Artikel von „BILD“ über die angebliche Hausgeburt löscht?

Dashcams können bei Unfällen wichtige Beweise liefern – bei Datenschutzverstößen drohen jedoch hohe DSGVO-Bußgelder.
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Manchmal ein teures Vergnügen

Eine Dashcam im Auto kann sehr nützlich sein. Bei einem Unfall lässt sich mit den Aufnahmen beweisen, dass der andere schuld war. So kann es tatsächlich laufen. Manchmal winkt stattdessen aber auch eine vierstellige DSGVO-Geldbuße. Deshalb gilt: Erst nachdenken, dann filmen!

Löschung von Privatanschrift und Unterschrift?
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In Dokumenten für das Handelsregister

Das Handelsregister bietet eine Flut von interessanten Informationen über Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen. Bestimmte Pflichtangaben muss das Register in allen Fällen enthalten. Es gibt aber auch freiwillige Angaben (im Juristendeutsch: „überobligatorische Daten“). Gilt für sie die Regel „Was einmal im Register drinsteht, bleibt auch drin“ oder müssen sie gelöscht werden, wenn der Betroffene das möchte?

Mit dem IT-System SESAM werden Steuererklärungen und Belege zentral eingescannt, sodass Finanzämter heute ausschließlich digital am Bildschirm arbeiten statt mit Papierdokumenten.
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Wegen einem offenen SESAM

Der Begriff SESAM löst sofort Assoziationen mit orientalischen Märchen aus. Hier geht es aber um eine Kurzbezeichnung für ein IT-Verfahren der deutschen Steuerverwaltung. SESAM steht dabei für „Steuer-Erklärungen scannen, archivieren und maschinell bearbeiten“. Wie ein Fall aus Sachsen zeigt, kann dabei auch einmal etwas schief gehen. Ein Steuergericht hielt bei einer Datenschutzverletzung 1000 € Schadensersatz für angemessen.

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