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Urteil

Passwort und Zugriff auf die IT-Infrastruktur fordert das Gericht von einem potenziellen Übeltäter.
Bild: drogatnev / iStock / Getty Images Plus
Verletzung des Urheberrechts

Jemand ist verdächtig, das Urheberrecht eines anderen verletzt zu haben. Ein Gericht verpflichtet ihn, einem Sachverständigen das Passwort für die dabei benutzten Geräte herauszugeben. Das tut er aber nicht. Daraufhin verhängte das Gericht gegen ihn ein Zwangsgeld von 2.500 €, ersatzweise einen Tag Zwangshaft je 500 €.

Haften Suchmaschinenanbieter für falsche Inhalte ihrer KI-Übersicht?
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„Übersicht mit KI“

Wer die Suchmaschine Google öfter benutzt, kennt die „Übersicht mit KI“. Sie steht beim Suchergebnis an erster Stelle. Erst danach folgen die manchmal ellenlangen Link-Listen zu Internetseiten. Die Aussagen der „Übersicht mit KI“ wirken oft sehr selbstsicher. Aber was ist, wenn sie schlicht falsch sind? Besteht dann ein Anspruch gegen Google auf Unterlassung?

Auch zur Gesundheitsvorsorge?

Asthma, Diabetes, der „Rücken“ – Präventionsmaßnahmen könnten manches verhindern. Das dachte sich auch eine private Krankenversicherung. Sie wertete die Diagnosen in den Rechnungen aus, die ihre Versicherten zur Erstattung einreichten. In geeigneten Fällen machte sie dann Angebote für kostenfreie Präventionsmaßnahmen. Doch die zuständige Datenschutzaufsicht reagierte darauf recht allergisch. Aus ihrer Sicht fehlte es an der nötigen Einwilligung der Versicherten. Das Bundesverwaltungsgericht nutzt die Gelegenheit für eine ausführliche Grundsatzentscheidung.

„Wayback Machine“ und die Hausgeburt
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Folgen eines falschen Presseberichts

Hausgeburt, ja oder nein? Ein hoch emotionales Thema! Diese Erfahrung musste auch eine bekannte Sängerin machen. Laut „BILD“ hatte sie ein Kind zuhause geboren. In Wirklichkeit hatte die Geburt aber in einer Klinik stattgefunden. Muss „BILD“ dafür sorgen, dass „Wayback Machine“ die dort archivierten Artikel von „BILD“ über die angebliche Hausgeburt löscht?

Dashcams können bei Unfällen wichtige Beweise liefern – bei Datenschutzverstößen drohen jedoch hohe DSGVO-Bußgelder.
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Manchmal ein teures Vergnügen

Eine Dashcam im Auto kann sehr nützlich sein. Bei einem Unfall lässt sich mit den Aufnahmen beweisen, dass der andere schuld war. So kann es tatsächlich laufen. Manchmal winkt stattdessen aber auch eine vierstellige DSGVO-Geldbuße. Deshalb gilt: Erst nachdenken, dann filmen!

Löschung von Privatanschrift und Unterschrift?
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In Dokumenten für das Handelsregister

Das Handelsregister bietet eine Flut von interessanten Informationen über Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen. Bestimmte Pflichtangaben muss das Register in allen Fällen enthalten. Es gibt aber auch freiwillige Angaben (im Juristendeutsch: „überobligatorische Daten“). Gilt für sie die Regel „Was einmal im Register drinsteht, bleibt auch drin“ oder müssen sie gelöscht werden, wenn der Betroffene das möchte?

Mit dem IT-System SESAM werden Steuererklärungen und Belege zentral eingescannt, sodass Finanzämter heute ausschließlich digital am Bildschirm arbeiten statt mit Papierdokumenten.
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Wegen einem offenen SESAM

Der Begriff SESAM löst sofort Assoziationen mit orientalischen Märchen aus. Hier geht es aber um eine Kurzbezeichnung für ein IT-Verfahren der deutschen Steuerverwaltung. SESAM steht dabei für „Steuer-Erklärungen scannen, archivieren und maschinell bearbeiten“. Wie ein Fall aus Sachsen zeigt, kann dabei auch einmal etwas schief gehen. Ein Steuergericht hielt bei einer Datenschutzverletzung 1000 € Schadensersatz für angemessen.

Streit um Funk-Wasserzähler: Ein Hauseigentümer fürchtet Überwachung und wehrt sich gegen den zwangsweisen Einbau durch den Wasserversorger.
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Ausspionieren von Urlauben – oder sogar noch mehr?

Ein Hauseigentümer soll den Einbau eines Funk-Wasserzählers dulden. Dagegen wehrt er sich. Unter anderem befürchtet er, dass sein Verbrauchsverhalten ausspioniert werden könnte. Der Streit eskaliert schließlich so weit, dass der Wasserversorger den zwangsweisen Einbau eines Funk-Wasserzählers anordnet. Jetzt muss ein Gericht entscheiden, ob das in Ordnung ist.

Drohne beim digitalen Dachaufmaß: Ein Beschluss des Amtsgerichts München schafft Rechtssicherheit für Handwerk und Baubranche.
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Einstweilige Verfügung abgelehnt

Ein Beschluss des Amtsgerichts München mit weniger als zwei Druckseiten Umfang schafft Rechtssicherheit für Dachdecker, Zimmerleute und letztlich die gesamte Baubranche. Es geht um Drohnenflüge, bei denen ein „Dachaufmaß“ erstellt werden soll.

Hohe Schadensersatzansprüche bei Verstößen

Unzulässige Videoüberwachungen, die nicht die Anforderungen der DSGVO erfüllen, bergen für Verantwortliche ein erhebliches Risiko. Das gilt insbesondere bei Überwachungen am Arbeitsplatz, denn hier drohen hohe Schadensersatzansprüche der betroffenen Beschäftigten.

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