Ein städtischer Beamter scheint dienstunfähig zu sein und wird deshalb wohl in den Ruhestand treten müssen. Die Stadt schreibt intern schon einmal seine Nachfolge aus. Dabei skizziert sie den Gesundheitszustand des Beamten. Der will deshalb Schadensersatz in Höhe von 20.000 €. Was sagt das zuständige Gericht dazu?