Ein Beschluss des Amtsgerichts München mit weniger als zwei Druckseiten Umfang schafft Rechtssicherheit für Dachdecker, Zimmerleute und letztlich die gesamte Baubranche. Es geht um Drohnenflüge, bei denen ein „Dachaufmaß“ erstellt werden soll.
Datenschutzbeauftragte erleben immer wieder Situationen, in denen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen eine äußerst gute Idee wären. Weil die aber Geld kosten, ist die Sicherheit oft ganz schnell zweitrangig.
Gefühlt hat man als DSB täglich mit dem Prüfen von Verträgen zur Auftragsverarbeitung zu tun. Dabei rückt das Thema „KI-Einsatz beim Auftragnehmer“ in den Vordergrund. Denn das eigene, beauftragende Unternehmen bleibt der Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
Der Einsatz von KI durch externe Dienstleister bringt neue Datenschutzrisiken. Verantwortliche bleiben nach DSGVO in der Pflicht – unsere Checkliste hilft bei der systematischen Prüfung.