Gefühlt hat man als DSB täglich mit dem Prüfen von Verträgen zur Auftragsverarbeitung zu tun. Dabei rückt das Thema „KI-Einsatz beim Auftragnehmer“ in den Vordergrund. Denn das eigene, beauftragende Unternehmen bleibt der Verantwortliche im Sinne der DSGVO.