Wer muss nach DSGVO einen Datenschutzbeauftragen (DSB) benennen, wer nicht? Selbst wenn keine Pflicht zur Benennung besteht: Kann es trotzdem sinnvoll sein, einen DSB zu bestellen?
Unterliegt die Nutzung von Headsets der Mitbestimmung? Und falls dem so ist: Wer darf mitbestimmen? Der Gesamtbetriebsrat oder die Betriebsräte vor Ort in den einzelnen Betrieben? Diese Fragen beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar. Zu einer wichtigen weiteren Frage sagt es aber kein Wort. Dafür hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.
Weihnachten ist die Zeit der guten Wünsche, die von Herzen kommen und zu Herzen gehen. Wir wünschen uns gegenseitig alles Gute und Liebe – auch im beruflichen Umfeld. Doch Achtung, wer da was verschickt!
Geht es um Schwachstellen, die sich nutzen lassen, um Daten auszuspähen, denken viele an unsichere Software. Doch auch Hardware kann Datendieben ein gutes Einfallstor bieten. Die Hardwaresicherheit fehlt jedoch oftmals in Datenschutzkonzepten.