Unternehmen und Konzerne setzen zunehmend auf Offboarding-Prozesse und informieren intern über den Weggang bestimmter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichwohl muss eine solche Bekanntgabe im Einklang mit dem Datenschutzrecht stehen.
Wer ohnehin schon großen Schaden hat, darf zusätzlich noch eine Geldbuße zahlen. So erging es einem Unternehmen, das Opfer einer Ransomware-Attacke wurde. Denn die Datenschutzaufsicht konnte dem Unternehmen nachweisen, dass es am Erfolg des Angriffs selbst schuld war. Dass der Fall in Großbritannien spielt, ist ohne Bedeutung. Denn auch dort wendet die Datenschutzaufsicht nach wie vor die DSGVO an.
Das Auskunftsrecht der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO geht sehr weit. Für Erben einer Person wäre es manchmal praktisch, wenn der Auskunftsanspruch dieser Person auf sie übergehen würde. Das ist aber nicht der Fall.
Die Qualität von Phishing-Mails entscheidet über ihren Erfolg und damit über den möglichen Schaden für die Opfer. Dank KI (Künstlicher Intelligenz) wie ChatGPT wird der Aufwand für erfolgversprechende Phishing-Attacken immer geringer, das Phishing-Risiko im Gegenzug immer höher. Wir geben einen Überblick.