Der Begriff SESAM löst sofort Assoziationen mit orientalischen Märchen aus. Hier geht es aber um eine Kurzbezeichnung für ein IT-Verfahren der deutschen Steuerverwaltung. SESAM steht dabei für „Steuer-Erklärungen scannen, archivieren und maschinell bearbeiten“. Wie ein Fall aus Sachsen zeigt, kann dabei auch einmal etwas schief gehen. Ein Steuergericht hielt bei einer Datenschutzverletzung 1000 € Schadensersatz für angemessen.