Zwei Freundinnen arbeiten in Praxis eines „Schönheitsarztes“. Über WhatsApp tauschen sie alles aus, was privat oder beruflich interessant ist. Während eines gemeinsamen Mallorca-Urlaubs zerstreiten sie sich. Ein paar Klicks und schon hat eine von ihnen ein paar sehr negative Nachrichten ihrer Ex-Freundin an die Office-Managerin weitergeleitet. Die Ex-Freundin wird entlassen. Jetzt will sie Schmerzensgeld wegen Verletzung der DSGVO.


