
Müssen Unternehmen nur dann ein Bußgeld wegen Verstößen gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zahlen, wenn ein Gericht der Leitungsebene Fehler nachweisen kann? Es scheint so, denn die Deutsche Wohnen entgeht vorerst einem Rekord-Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von Mieterinnen und Mietern.