Zum Auskunftsrecht nach DSGVO gibt es bereits drei interessante Entscheidungen. Was können Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Datenschutzunterweisung derzeit zu diesem Thema mitgeben?
Das Recht auf Datenübertragbarkeit stellt Unternehmen vor neue Aufgaben. Eine davon: ausreichend schnelle, sichere Übertragungswege. Spezial-Lösungen setzen häufig darauf, besondere Datenträger zu transportieren, und nicht etwa auf verschlüsselte Online-Verbindungen.
Die DSGVO führt u.a. das Recht auf Auskunft und auf Datenportabilität ein. Unstrittig ist, dass auch Arbeitnehmern diese Rechte zustehen. Die im Unternehmen Verantwortlichen müssen sich daher im Vorfeld Gedanken machen, wie sie die neuen Anforderungen in die Praxis umsetzen.
Deutsche Version des Working Paper 242 der Art.-29-Gruppe zur Datenportabilität. Entwurf angenommen am 13. Dezember 2016, zuletzt überarbeitet und angenommen am 5. April 2017.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist gewissermaßen eine Mogelpackung: Außen steht zwar Datenschutz drauf, aber innen verbirgt sich eine verbraucher- und wettbewerbsrechtliche Regelung.
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