Müssen Verantwortliche wirklich alle Daten herausgeben?

Anlass für diesen Beitrag ist zum einen eine Mitteilung der Pressestelle des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg zu einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2018.
Zum anderen geht es um die kürzlich ergangenen Teilurteile des Landgerichts (LG) Köln vom 18. März 2019 und des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 29. Juli 2019 zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch.
LAG Baden-Württemberg: Unternehmen muss umfassend informieren
Das Landesarbeitsgericht verpflichtet den beklagten Automobilkonzern in seinem Urteil dazu, die Informationen zum Beschäftigten, die dem Konzern vorliegen, umfassend offenzulegen.