Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gehört zu den zentralen Nachweisdokumenten der DSGVO. Viele Unternehmen verfügen inzwischen über gut gepflegte Verzeichnisse mit Informationen zu Verarbeitungsvorgängen, eingesetzten Anwendungen, Dienstleistern und Datenflüssen. Gleichzeitig entstehen durch neue regulatorische Anforderungen weitere Dokumentationen, etwa im Rahmen von NIS-2 oder künftig des EU AI Act.
In der Praxis werden diese Verzeichnisse häufig unabhängig voneinander aufgebaut. Zuständig sind unterschiedliche Bereiche, etwa Datenschutz, Informationssicherheit oder eine KI-Governance. Obwohl sich zahlreiche Angaben überschneiden, werden dieselben Informationen mehrfach erhoben und gepflegt. Ändert sich beispielsweise der Betreiber eines Cloud-Dienstes oder der Speicherort einer Anwendung, müssen mehrere Dokumentationen angepasst werden. Erfolgt die Aktualisierung nicht überall gleichzeitig, entstehen Inkonsistenzen, die spätestens bei Audits oder Sicherheitsvorfällen sichtbar werden.
Gerade Datenschutzbeauftragte erleben diese Situation regelmäßig. Zwar führen sie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten rechtlich nicht selbst, begleiten dessen Erstellung aber häufig fachlich und werden bei Änderungen früh eingebunden. Dadurch fällt schnell auf, wenn dieselben Informationen an mehreren Stellen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad dokumentiert werden.

