KI-Anwendungen bieten viel Zukunftspotenzial, aber auch ungeklärte Rechtsfragen. Neben Haftung und Urheberrecht betrifft das v.a. auch das Datenschutzrecht. Zeit für eine datenschutzrechtliche Analyse.
Wird die Datenverarbeitung von ChatGPT den datenschutzrechtlichen Grundprinzipien gerecht? Beruht sie auf einer gültigen Rechtsgrundlage? Ist sie ausreichend transparent für die Betroffenen? Das will der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) wissen und hat einen umfangreichen Fragenkatalog an die US-amerikanische Betreiberfirma OpenAI geschickt. Die Antworten stehen noch aus.
Wie lässt sich der KI-basierte Chatbot ChatGPT mit dem Datenschutz und dem Jugendschutz vereinbaren? Das will die Datenschutzkonferenz (DSK) genau prüfen – und auch der Europäische Datenschutzausschuss hat eine eigene Task Force eingerichtet. Denn Italien hat den Dienst bereits gesperrt und andere EU-Länder könnten diesem Vorbild folgen.
KI-Tools wie ChatGPT sind aktuell in der Diskussion wegen der Frage, ob sie sich überhaupt datenschutzkonform einsetzen lassen. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, sollten Verantwortliche derzeit zumindest risikominimierende Maßnahmen ergreifen.
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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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