Auch wenn Beschäftigte gut geschult sind: Verantwortliche können sich nicht darauf verlassen, dass niemand mehr auf gefährliche Links klickt. Technische Maßnahmen müssen daher die Sensibilisierung flankieren.
Personenbezogene Daten müssen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen Zerstörung und Verlust geschützt sein, Stichwort: Verfügbarkeit. Doch wie erkennen Sie, ob das gewährleistet ist? Monitoring-Tools helfen zum Beispiel dabei, die Backups zu überwachen.
Aushänge für den Notfall sind aus Hotelzimmern und Betriebsküchen bekannt. Das BSI hat jetzt eine vergleichbare Notfallkarte für mehr Datensicherheit vorgestellt.
Angreifer nutzen Schwachstellen in IT-Systemen aus, um personenbezogene Daten auszuspähen und zu missbrauchen. Zur Sicherheit der Verarbeitung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) gehört deshalb ein Patch-Management, um Sicherheitslücken zu beheben. Erfahren Sie, worauf es beim Patch-Management ankommt.
Um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) umzusetzen, gilt es, die IT-Sicherheitsmaßnahmen und die Organisation der Sicherheit zu dokumentieren. Unternehmen sollten deshalb ihre IT-Sicherheits-Rahmenrichtlinie sowie das IT-Sicherheitskonzept auf die DSGVO anpassen. Das verankert den Datenschutz in der IT-Sicherheit.