Vom Fußballverein bis zur Freiwilligen Feuerwehr: Mehr als 600.000 eingetragene Vereine sind in Deutschland aktiv – und fast alle Vereine beachten den Datenschutz. Genau ausgewertet hat das der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RP) für sein Bundesland. Sein Kollege aus Baden-Württemberg bietet mit DS-GVO.clever ein spezielles Tool für Vereine an.
Welche rechtlichen Anforderungen stellen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an öffentliche Stellen des Bundes? Darüber informiert die neue Broschüre „Die DSGVO in der Bundesverwaltung“ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Wieso begann der Datenschutz in Deutschland vor 50 Jahren, und wieso gerade in Hessen? Warum wurde die „Informationelle Selbstbestimmung“ als Grundrecht formuliert? Und warum ist es auch für die Zukunft des Datenschutzes gut, dass der Datenschutz in Deutschland föderal organisiert ist?
Im Gegensatz zur Zertifizierung erfahren Verhaltensregeln nach DSGVO noch wenig Beachtung in der Praxis. Das sollte sich ändern: Denn über genehmigte Verhaltensregeln lassen sich branchenspezifische Datenschutzregeln etablieren.
Seit einigen Tagen ist ein Leak im Umlauf, das es in sich hat: Die Bundesregierung plant ein neues „Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und bei Telemedien sowie zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze“ (TTDSG).
Die DSGVO verwenden die meisten Menschen in Europa als Synonym für Datenschutz. Doch es gibt u.a. in den großen Kirchen Deutschlands eigene, autonome Datenschutzgesetze.
Sind Geburtstagslisten zulässig? Und wenn ja, welche Fallstricke sind zu beachten? Diese Fragen gehören zu den Klassikern des „Alltags-Datenschutzes“. Die DSGVO bereichert die Antworten um neue Aspekte.
Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz müssen sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und damit am Schutzbedarf der Daten orientieren. Der Schutzbedarf hängt u.a. von der Datenkategorie ab. Um diese zu bestimmen, helfen Schutzstufenkonzepte.
Seit 25. Mai 2018 ist nun die DSGVO anzuwenden. Trotzdem werden immer noch Umfragen zur Umsetzung der DSGVO veröffentlicht. Der Grund: Es gibt weiterhin deutliche Lücken in der Umsetzung. Nutzen Sie die neuen Studien als Grundlage für eigene interne Untersuchungen.