Unternehmen klagen über Aufwand im Datenschutz
4 von 10 (42 Prozent) Unternehmen geben an, dass sie seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mehr Aufwand haben – und dieser auch künftig bestehen bleiben wird, so eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) geht sogar davon aus, dass der Aufwand weiter steigen wird. Nur 19 Prozent erwarten, dass ihr gestiegener Aufwand langsam wieder sinkt, sechs Prozent haben inzwischen keinen erhöhten Aufwand mehr.
Entsprechend haben viele Unternehmen das Gefühl, der Aufwand für den Datenschutz sei einfach zu hoch, er sei unverhältnismäßig. Doch es gibt im Datenschutz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – den man nicht nur kennen, sondern auch anwenden sollte.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit
Allgemein stellt sich im rechtlichen Bereich oftmals die Frage, ob eine Maßnahme verhältnismäßig sei. Im Datenschutz ist dies auch so. So sagen die Erwägungsgründe zur DSGVO, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die DSGVO nicht über die Maßnahmen hinausgeht, die für die Verwirklichung des Ziels erforderlich sind.