Die Checkliste gibt Verantwortlichen und Datenschtzbeauftragten die wichtigsten Prüfkriterien an die Hand, um Auftragsverarbeiter unter die Lupe zu nehmen.
Geht es um vernetzte Maschinen und Anlagen, scheinen personenbezogene Daten keine Rolle zu spielen. Doch weit gefehlt: Auch Industrie 4.0 ist ein Thema für den Datenschutz. Nicht nur in der IT (Informationstechnologie) gibt es Datenrisiken, auch in der OT (Betriebstechnologie). Hier besteht noch deutlicher Bedarf an Sensibilisierung für mehr Datenschutz.
Die Frage scheint einfach, doch bei der Antwort wird man schnell unsicher: Gilt die DSGVO auch für Auskünfte, die mündlich erfolgen? Endgültige Klarheit schafft erst der Europäische Gerichtshof.
Standortdaten machen Personen leichter identifizierbar und Nutzerprofile zu Bewegungsprofilen. Entsprechend begehrt sind sie bei Werbetreibenden, entsprechend hoch muss ihr Schutz sein. Doch die unerwünschte Ortung hat viele Gesichter. Welche Gegenmaßnahmen wirken wirklich?
Die DSGVO gewährt betroffenen Person umfangreiche Rechte. Gelten diese Rechte auch für juristische Personen, also etwa für eine GmbH? Ein Fall aus der Finanzgerichtsbarkeit zeigt, wie schwer eine allgemeine Antwort fällt.
Der moderne Datenschutz kommt ohne Maßnahmen der Cybersicherheit nicht mehr aus. Cyberattacken sind inzwischen nicht nur das größte Unternehmensrisiko, sie sind auch Ursache zahlreicher Datenschutzverletzungen. DSB müssen deshalb auch die Cybersicherheit auf ihre Agenda setzen.
Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten führen dazu, dass Organisationen ihre Büroflächen
verkleinern. Die Checkliste zeigt, was dabei aus Datenschutzsicht zu beachten ist.
Cloudbasierte Kanban-Boards helfen Unternehmen und Behörden, Aufgaben zu organisieren und Projekte zu steuern. Die Checkliste zeigt, was dabei aus Datenschutzsicht zu beachten ist.
In der Praxis steht und fällt die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung nicht-öffentlicher Stellen oft mit dem Nachweis des berechtigten Interesses. Auch wenn es darum geht, die Erforderlichkeit zu begründen und die Maßnahme auszugestalten, gibt es klassische Fehlerquellen.
Im Rahmen einer Serie von Prüfungen im Gesundheitswesen hatte die Datenschutzaufsicht in Niedersachsen Apotheken untersucht. Viele Unternehmen wollen gerne wissen, wie eine solche Prüfung durch die Aufsicht konkret aussieht. Wir haben Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Niedersachsen (LfD), dazu befragt.