Unternehmen und Behörden setzen immer häufiger auf Apps für Smartphones und Tablets, um dienstliche Abläufe zu optimieren. Welche datenschutzrechtlichen Aspekte müssen Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte bei der Einführung einer solchen App beachten?
Aus Unternehmenssicht kommt es darauf an, nicht nur einzelne Datenschutzinstrumente im Unternehmen auf die DSGVO auszurichten. Sondern die Summe aller Einzelteile, also das komplette Datenschutzmanagementsystem (DMS).
Kennen Sie dieses besondere Gefühl, wenn Sie eine Begehung machen oder am Telefon eine Anfrage erhalten, dass sich da das eine oder andere anders verhält als zunächst gedacht? Nennen wir es ruhig den 7. Sinn von Datenschutzbeauftragten. Fasst man Erkenntnisse dieser Art zusammen, entsteht ein überaus spannendes Datenschutzhandbuch, aus dem Sie heute erste Kapitel lesen.
Sollen personenbezogene oder unternehmenskritische Daten in der Cloud verarbeitet werden, müssen Sie als DSB prüfen, ob der Cloud-Anbieter die Anforderungen der DSGVO erfüllen kann.
Bei Ortsbegehungen zum Datenschutz gilt es, wenig beachtete Prozesse zu finden, bei denen jeder gedankenlos mitarbeitet, die aber personenbezogene Daten in großen Mengen verarbeiten. Ideales Zielobjekt dafür sind Multifunktionsgeräte.
Die Checkliste hilft Ihnen als Datenschutzbeautragte dabei, Verantwortliche zum Datenschutz bei Multifunktionsgeräten im Vorfeld zu beraten, aber auch die Geräte einer Datenschutzkontrolle zu unterziehen.
Datenminimierung ist ein wichtiger Beitrag zum Datenschutz in Unternehmen und Behörden - und dazu, Prozesse zu optimieren. Wer korrekt ausmistet oder von Anfang an auf nicht erforderliche Daten verzichtet, spart sich Kosten, Arbeitszeit und CO2.
Ein Angreifer aus dem Internet hat es im Grunde leicht: Er muss nur eine Lücke in den Schutzmaßnahmen finden, schon ist eine Cyberattacke sehr wahrscheinlich erfolgversprechend. Fahnden Sie daher nach typischen Lücken in Sicherheitskonzepten – und bieten Sie Lösungsansätze.