Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) fordert Verfahren, die die Sicherheits-Maßnahmen im Unternehmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen, bewerten und evaluieren. Dabei helfen verschiedene Security-Werkzeuge.
Provokante Frage für Datenschutzbeauftragte: Glauben Sie, dass Sie eine realistische Chance haben, jemals einen vollständigen Überblick über alle im Unternehmen vorhandenen und zum Einsatz kommenden Programme zu haben?
Kaum ein Unternehmen verfügt über eine aktuelle und v.a. vollständige Liste der gesamten Hardware. Zu oft können DSBs so ihren Prüfungspflichten – gleich ob nach BDSG oder DSGVO – nur schwer nachkommen. Ändern Sie diesen Zustand.
Viele Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind für Verantwortliche noch recht nebulös. Schauen wir uns daher einmal die andere Seite an: Was sollten Sie ganz klar NICHT tun?
Operationslisten, Bewerbungsmappen, Passwörter, … – das und vieles mehr können Sie bei einer Vor-Ort-Kontrolle in Besprechungsräumen finden. Worauf müssen Sie achten?
Ein Datenschutzbeauftragter steht immer wieder vor der Aufgabe, ein Rechenzentrum zu prüfen. Sehr häufig geht es um eine Kontrolle bei einem externen Auftragsverarbeiter. Wie gehen Sie die Prüfung am besten an?
Um die Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen, muss der Verantwortliche im Unternehmen einen bunten Blumenstrauß an Maßnahmen (risikobasiert) definieren, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren – um dann festzustellen, dass die eigentliche Arbeit jetzt erst anfängt. Denn die DSGVO baut im Ergebnis auf einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf. Um dem gerecht zu werden, zeigen wir Ihnen, wie sich die Aufgaben in einem P(lan)-D(o)-C(heck)-A(ct)-Zyklus organisieren lassen.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne – und wo ein Büro ist, da fallen Daten an. Bei der täglichen Arbeit im Büro gibt es viele kleine und große Datenschutzfallen. Das Gemeine dabei ist, dass sie den dort tagtäglich Arbeitenden kaum auffallen. Besuchern dagegen schon. Beschäftigen Sie sich als Datenschutzbeauftragter also auch mit den kleinen Datenschutzfallen im Büro.
Prüfen Sie mit dieser Checkliste rechtzeitig, ob Ihr Konzept der Datensicherheit die Anforderungen aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung erfüllen wird.