Das Thema Löschen ist auch in öffentlichen Verwaltungen ein Dauerbrenner. Und mit dem OZG hatte sich der Gesetzgeber für Deutschland vorgenommen über 6.000 Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu digitalisieren. Wir haben Prof. Thomas Petri, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, für ein Update in unseren Podcast eingeladen.
Wer seine personenbezogenen Daten aus dem Telefonbuch und Suchmaschinen löschen lassen möchte, dürfte es bald deutlich leichter haben. Denn Telefonanbieter, die Daten an andere Verzeichnisse weitergeben, müssen auch dafür sorgen, dass diese Daten wieder gelöscht werden, wenn Kunden sie darum bitten. Ein Widerruf an ein Unternehmen muss ausreichen – das teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit.
Kann Datenschutz einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? „Ja“, sagen die Datenschutzberaterin Dr. Victoria Roux und der Softwareunternehmer Eric Waltert. Sie setzen vor allem auf das Löschen von längst vergessenem Datenmüll – so wie es auch die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert.
Einerseits gilt es, Daten vor ungewolltem Löschen zu schützen. Andererseits sollen Berechtigte sie unkompliziert vernichten können. Neue technische Lösungen auf dem Markt versprechen nun „unzerstörbare“ Daten, die sich bei entsprechender Berechtigung aber löschen lassen.
Ein vollumfängliches Datenschutz-Löschkonzept muss auch E-Mails inklusive etwaiger Anhänge berücksichtigen. Denn sie enthalten ebenfalls personenbezogene Daten und sind somit aus Datenschutzsicht zum gegebenen Zeitpunkt zu löschen.
Wann müssen öffentliche Stellen personenbezogene Daten löschen? Wie können Bürger das Recht auf Löschung ihrer Daten durchsetzen? Diese und andere Fragen rund um Löschungsrecht und Löschungspflicht beantwortet die neue Orientierungshilfe des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD).
Von der Schule bis zum Arbeitsplatz, von der Apotheke bis zum Impfzentrum: Während der Pandemie wurden zum Schutz unserer Gesundheit Bürgerrechte eingeschränkt und Gesundheitsdaten erhoben. Wie finden wir nach der Pandemie zurück zur Freiheit? Was passiert mit unseren Daten? Das fragen sich im Moment viele Menschen – und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI BaWü) gibt Antworten.
Die Pflicht, personenbezogene Daten zu löschen, und die Rechenschaftspflicht, die verlangt, die Löschung zu dokumentieren, widersprechen einander auf den ersten Blick. Erfahren Sie, wie sich dieser Widerspruch auflösen lässt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) machen Vorgaben zur Löschung personenbezogener Daten. Daher empfiehlt es sich, ein Löschkonzept zur Umsetzung zu entwickeln. Hier unterstützt die Norm DIN 66398.
Kein Server, keine Workstation, kein Smartphone ist denkbar ohne Datenträger. Und die Speicherkapazitäten werden immer größer. Damit steigt das Risiko, dass über gelöschte, aber wiederhergestellte Datenträger sensible Informationen in fremde Hände fallen. Eine sichere Entsorgung ist daher unverzichtbar.