Speicherbegrenzung von E-Mails in der Praxis
DP+

Bild: iStock.com / alexsl
Löschkonzept
Ein vollumfängliches Datenschutz-Löschkonzept muss auch E-Mails inklusive etwaiger Anhänge berücksichtigen. Denn sie enthalten ebenfalls personenbezogene Daten und sind somit aus Datenschutzsicht zum gegebenen Zeitpunkt zu löschen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, dass personenbezogene Daten zeitnah zu löschen oder zu anonymisieren sind, nachdem der zugrunde liegende Verarbeitungszweck – inklusive weiterer verbindlicher Vorschriften – erfüllt bzw. erloschen ist (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO).
Das betrifft…
zu den Kommentaren