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TOM: technische und organisatorische Maßnahmen

Personenbezogene Daten sind nicht nur auf rechtlicher Ebene, sondern auch auf technischer und organisatorischer Ebene zu schützen. Dies bezeichnet man auch als Datensicherheit. Nötig sind dafür die sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen, meist abgekürzt als TOM.

➜ Technische und organisatorische Maßnahmen praktisch umsetzen

Zwei-Faktor-Authentifizierung: Sinnvoll oder nicht?
Bild: nicescene / iStock / Getty Images
Sicherheit der Verarbeitung

Wie personenbezogene Daten schützen, wenn der einfache Passwortschutz nicht ausreicht? Dafür bieten sich Verfahren der Zwei-Faktor-Authentifizierung an. Doch Vorsicht: Auch diesen verstärkten Zugangsschutz haben Angreifer schon geknackt. Was bedeutet das für den Datenschutz? Und was hat es mit Phishing-resistenter Zwei-Faktor-Authentifizierung auf sich?

Löschen bei Langzeitarchivierung

Das Project Silica soll die Langzeitspeicherung von Daten in Glas vereinfachen und verspricht eine hohe Haltbarkeit des Speichermediums. Doch wie lassen sich bei Glas mögliche Löschansprüche umsetzen?

Zwischen Löschpflicht und Datenverfügbarkeit

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat seine europaweite Prüfaktion im Rahmen des „Coordinated Enforcement Framework“ (CEF) zum Recht auf Löschung abgeschlossen und konkrete Empfehlungen für die Praxis formuliert.

Archivsysteme stellen besondere Anforderungen an Datenschutz und Löschpflichten. Unsere Checkliste zeigt, worauf Sie bei Löschung, Entsorgung und langfristiger Lesbarkeit von Archivmedien achten sollten.

Die Zugangskontrolle verwehrt Unberechtigten den Zugriff auf die IT-Systeme
Bild: lekkyjustdoit / iStock / Thinkstock
Datenschutz-Kontrolle

Die DSGVO legt bei der Sicherheit der Verarbeitung großen Wert auf den Schutz vor unberechtigten Zugriffen und damit auch auf die Zugangskontrolle. Was heißt das genau? Was müssen Datenschutzbeauftragte hier prüfen?

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NIS 2, DSGVO und die Protokolle
Bild: Stock.com/ismagilov
IT-Sicherheit und Datenschutz

Mit der Umsetzung der Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2 kann es zu einer Ausweitung der Systemprotokollierung kommen. Das muss aber nicht zum gläsernen Nutzer führen. Nicht zuletzt fordert auch der Datenschutz Maßnahmen im Bereich Protokollierung.

Ist das Datenschutzkonzept im Bereich Protokollierung auf die neuen und erweiterten Logging-Einsätze ausgedehnt, die NIS 2 erfordert? Diese und weitere Fragen beantworten Sie mit unserer Checkliste – jetzt herunterladen und die erweiterten Anforderungen durch NIS 2 an Logging abdecken.

Arbeitstag von Mitarbeitenden als Prüfaufgabe

Benutzerverwaltung gilt häufig als IT-Thema: Benutzerkonto anlegen, Passwort vergeben, Zugriff erlauben. Der Arbeitstag eines Mitarbeiters besteht heue jedoch aus einer Vielzahl vernetzter Systeme, die Identitäten erkennen, Rechte vergeben und Nutzung protokollieren. Hier entsteht eine neue Herausforderung für den Datenschutz.

Prozesse und Dokumentationen im Personalbereich

Die Verarbeitung von Personaldaten gehört zum sensibelsten Bereich eines Unternehmens oder einer Behörde. Ein nachlässiger interner Schutz kann zu Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Imageschäden führen. Umso wichtiger ist es, möglichst früh einen klaren Prozess zur internen Absicherung von Personaldaten einzuführen und diesen stets zu pflegen.

DSGVO und Datenschutz-Kontrollen

Wer hat welche Zugriffe auf Daten im Unternehmen? Darf derjenige überhaupt zugreifen? Schaffen Sie Ordnung per Zugriffskontrolle! Denn sie ist unabdingbar, um die Sicherheit der Verarbeitung unter der DSGVO zu gewährleisten.

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, nicht nur die personenbezogenen Daten an sich zu schützen, sondern auch die Dateien, Datenbanken, Datenträger, IT-Systeme und -Komponenten, in denen sie gespeichert oder verarbeitet werden (technische Maßnahmen). Zudem sind organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen (z.B. Arbeitsanweisungen).

Es genügt, solche TOM zu treffen, deren Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Es ist nicht notwendig, „mit Kanonen auf Spatzen zu schießen“. Was das konkret im Einzelfall bedeutet, kann jedoch auslegungsbedürftig sein.

TOM-Maßnahmen zur Datensicherheit

Die DSGVO fordert, dass Verantwortliche personenbezogene Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen schützen müssen (Art. 32 DSGVO). Dabei müssen sie nicht jede Maßnahme, die denkbar ist, auch umsetzen – sondern nur solche, die angemessen sind.

Angemessenheit der TOM bestimmen

Um die Angemessenheit von technisch-organisatorischen Maßnahmen zu bestimmen, gilt es, laut Gesetz folgende Kriterien zu berücksichtigen:

Folgende Ziele sollen die technischen und organisatorischen Maßnahmen unter anderem erreichen:

    • Zutrittskontrolle
    • Zugangskontrolle
    • Zugriffskontrolle
    • Trennungskontrolle
    • Weitergabekontrolle
    • Eingabekontrolle
    • Verfügbarkeitskontrolle
    • Auftragskontrolle
  • eine rasche Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu den personenbezogenen Daten nach einem Zwischenfall
  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der getroffenen Maßnahmen. Dazu wird mindestens eine IT-Risiko-/Schwachstellenanalyse erforderlich sein. Durch ein Kontrollverfahren müssen Verantwortliche zudem die TOM in regelmäßigen Abständen überprüfen und verbessern.

Verhaltensregeln helfen

Der Datenverarbeiter muss nachweisen, dass er die Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO gewährleistet (Rechenschaftspflicht). Zu seiner eigenen Erleichterung darf er dabei auf genehmigte Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO oder auf genehmigte Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DSGVO zurückgreifen (Art. 32 Abs. 3 DSGVO).

Das erleichtert auch die Rechenschaft gegenüber Dritten.

Verarbeitung nur aufgrund von Weisungen

Die Mitarbeitenden, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen den Anweisungen des Verantwortlichen folgen. Der Verantwortliche muss dies seinerseits durch geeignete Maßnahmen sicherstellen (Art. 32 Abs. 4 DSGVO). Dabei kann er die Mitarbeiter als organisatorische Maßnahme auf die Vertraulichkeit bzw. das Datengeheimnis verpflichten.

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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