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Videoüberwachung

Eine Überwachung per Videokamera oder mit anderen optisch-elektronischen Geräten ist immer dann datenschutzrechtlich relevant, wenn die Geräte personenbezogene Daten erfassen. Das ist der Fall, wenn die Videoüberwachung Menschen filmt.

➜ Videoüberwachung datenschutzkonform umsetzen

Bericht aus der Aufsichtspraxis

In der Praxis steht und fällt die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung nicht-öffentlicher Stellen oft mit dem Nachweis des berechtigten Interesses. Auch wenn es darum geht, die Erforderlichkeit zu begründen und die Maßnahme auszugestalten, gibt es klassische Fehlerquellen.

Videoüberwachung

Videoüberwachungen werden oft durchgeführt,weil sie gegenüber den Alternativen kostengünstiger sind. Doch reicht diese Begründung bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz nicht aus.

Es muss nicht immer Videoüberwachung sein!

Als Perimetrie wird das Gelände zwischen der Außengrenze und den Gebäuden des Unternehmens bezeichnet. Um diesen Bereich zu schützen, ist Videoüberwachung Standard. Doch Datenschutzbeauftragte (DSB) können hier einige mildere Mittel empfehlen.

Gegensatz von Täterschutz und Datenschutz?

Ein Arbeitnehmer kommt für eine „Mehrarbeitsschicht“ auf das Werksgelände. Noch bevor die Schicht beginnt, geht er wieder heim. Bezahlen lässt er sich die Schicht trotzdem. Eine Videoaufnahme beweist sein Verhalten. Darf das Arbeitsgericht die Aufnahme verwenden, obwohl sie „ein bisschen“ gegen den Datenschutz verstößt?

Videoüberwachung

Wer eine Dashcam nutzt, muss auf viele Fallstricke achten – im schlimmsten Fall liefert man nicht nur selbst die Beweise für einen verschuldeten Unfall, sondern erhält zusätzlich noch einen Bußgeldbescheid wegen eines damit verbundenen Datenschutzverstoßes.

Hinweisschilder genügen nicht

Der Betreiber eines Fitnessstudios überwacht den gesamten Trainingsbereich mit Videokameras. Eine Kundin beschwert sich darüber bei der Datenschutzaufsicht. Ergebnis: Die Aufsichtsbehörde untersagt die Videoüberwachung. Das liegt auch daran, dass der Betreiber des Studios rechtlich nicht flexibel reagiert hat.

Können rechtwidrig erlangte Videoaufnahmen als Beweismittel dienen?
Bild: stnazkul / iStock / Thinkstock
Entscheidung des BGH

Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, wie jemand eine Straftat begeht. Der Betrieb dieser Kamera verstößt eindeutig gegen die DSGVO. Lassen sich die Aufnahmen trotzdem in einem Strafverfahren als Beweismittel verwenden?

Abbau oder nur Stilllegung?

Ein Einkaufszentrum betreibt eine unzulässige Überwachungskamera auf seinem Parkplatz. Die Datenschutzaufsicht greift ein. Daraufhin legt das Einkaufszentrum die Kamera still. Das reicht der Aufsicht nicht. Sie will, dass die Kamera vollständig abgebaut wird. Reichen ihre Befugnisse dafür aus?

Im Gespräch mit Bettina Gayk

Videotechnik, Gesichtserkennung, biometrische Analysen von Bewegtbildern, Dashcams, exponentielles Wachstum von Speicherkapazitäten: Technisch stehen die Zeichen gut für Videoüberwachung. Nur was sagt eigentlich der Datenschutz dazu? Im Podcast-Interview sprechen wir mit Bettina Gayk, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen.

Was müssen Datenschutzbeauftragte alles unter die Lupe nehmen? Die Checkliste zeigt die wichtigen Prüfpunkten zur Videoüberwachung.

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Warum Videoüberwachung?

Unternehmen setzen Videokameras zu verschiedensten Zwecken ein. Geht es einerseits um den reinen Zutrittsschutz zum Firmengelände, lässt sich andererseits mittels Videounterstützung der Kaufhausdieb stellen oder die Kasse im Bäckerladen überwachen.

In vielen Fällen werden dabei auch Mitarbeiter betroffen sein, wenn sie zufällig durchs Bild laufen oder sogar gezielt das Objekt eines Videoeinsatzes sind.

Gesetze, Vorschriften & Rechtsprechung

  • Die DSGVO gilt mit allen Vorgaben. Spezielle Vorschriften zur Videoüberwachung enthält die DSGVO nicht.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung: Art. 35 Abs. 3 Buchstabe c DSGVO bestimmt, dass Verantwortliche bei einer umfangreichen und systematischen Überwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen.
  • § 4 BDSG (Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche) ist nicht anwendbar, weil die Vorschrift gegen die DSGVO verstößt (Urteil des BVerwG vom 27.3.2019, Az. 6 C 2.18).

Allgemeine Vorgaben der DSGVO

Die DSGVO enthält keinen eigenständigen Erlaubnistatbestand, der spezielle Vorgaben zur Überwachung per Kamera enthalten würde. Somit greifen die allgemeinen Vorgaben, insbesondere die Vorgaben zu den Rechtsgrundlagen nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Deutschland hatte für die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Bereichen mit § 4 BDSG eine Spezialvorschrift geschaffen. Jedoch enthält die DSGVO zu diesem Bereich keine Öffnungsklausel. Damit verstößt § 4 BDSG gegen die DSGVO, ist unwirksam und darf nicht angewendet werden.

Die DSGVO bestimmt darüber hinaus, dass Verantwortliche für jede größer angelegte, systematische Videoüberwachung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen (Art. 35 Abs. 3 Buchstabe c DSGVO).

Zulässigkeitsvoraussetzungen

Können Kameras Menschen erfassen, gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Eine Videoüberwachung kann demnach zulässig sein, wenn sie einem berechtigten Interesse dient und die Überwachten keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen besitzen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO).

Bei einer Überwachung des Arbeitsplatzes überwiegen in der Regel die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, sodass eine Überwachung oftmals nicht zulässig ist.

Ein Ausnahmefall gilt, wenn der konkrete Tatverdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Verfehlung besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind und unter dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Videoüberwachung als einziges Aufklärungsmittel verbleibt (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG).

Datenschutz-Information

Wie bei allen anderen Formen der Datenerhebung müssen Verantwortliche auch bei der Videoüberwachung den betroffenen Personen die Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 DSGVO erteilen. Die Datenschutzkonferenz (DSK) schlägt dafür Hinweistafeln vor, in denen das Video-Piktogramm um Texthinweise ergänzt ist.

Videoüberwachung: Beispiel für ein vollständiges Informationsblatt

Videoüberwachung: Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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