Der Brexit ist vollzogen: Zum Jahreswechsel hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich) den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Für Datentransfers dorthin gilt nun eine Übergangsfrist, die vorläufige Rechtssicherheit für vier Monate bietet.
Hinweise von Informanten auf Missstände gehören zum Alltag staatlicher wie kommunaler Behörden. Sie haben ein hohes Interesse daran, die Identität solcher Hinweisgeber vertraulich zu behandeln. Das gilt v.a. gegenüber den Personen, die ein „Tipp an die Behörde“ betrifft.
Immer mehr Menschen infizieren sich mit Corona. Sollen die Gesundheitsämter deshalb Zugriff auf die Corona-Warn-App bekommen? Etliche Politiker fordern das – und überlegen, dabei den Datenschutz weniger streng zu nehmen.
Dürfen Kommunen die Zahl der Corona-Infektionszahlen in Ortsgemeinden veröffentlichen? Müssen sie diese auf Anfrage der Presse herausgeben? „Nein“ – sagt das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem aktuellen Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht ist immer wieder für klare Worte im Datenschutz gut. Nachdem die Hüterin des Grundgesetzes die Vorratsdatenspeicherung mehrmals gekippt hat, hat sie nun auch der Regelung zur Abfrage von Bestandsdaten durch Behörden eine Absage erteilt.
Das Kabinett will Geheimdiensten bald erlauben, Kommunikation über WhatsApp und andere verschlüsselte Messenger-Dienste mitzulesen. Dafür erntet es Kritik von Datenschützern und Internet-Experten.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 6. Oktober 2020 entschieden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer plant eine Registermodernisierung und will eine zentrale Personenkennziffer einführen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums hervor. Datenschützer fordern, die Register verfassungskonform zu modernisieren.
Weil ein Begleitgesetz zur Corona-App fehlt, ist deren Akzeptanz gefährdet. Das sagt Prof. Dr. Peter Wedde von der Frankfurt University of Applied Sciences (UAS).
Darf die Polizei die Corona-Gästelisten aus Restaurants auswerten? Das fragt der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga – und wird von Datenschützern unterstützt.