Wer nicht weiß, warum er eigentlich bestimmte personenbezogene Daten verarbeitet, hat ein massives Problem. Und das nicht nur mit der Datenschutzaufsicht, sondern oft auch mit den eigenen Prozessen. Also gilt es, sich im Vorfeld einer Verarbeitung den Zweck bewusst zu machen.
Ist das Produkt oder die Dienstleistung geliefert, verschicken Unternehmen häufig E-Mails, die Kundinnen und Kunden nach ihrer Zufriedenheit befragen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies zulässig?
Bieten Unternehmen eine Newsletter-Registrierung per Double-Opt-in-Verfahren an, stellt sich die Frage, was mit der angegebenen E-Mail-Adresse passiert, wenn die Anmeldung nicht zeitnah bestätigt wird.
Bevor ein Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, muss er die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung prüfen. Rechtsgrundlagen bietet die DSGVO v.a. in Art. 6. Machen Sie den Kollegen klar, dass sie dabei möglichst nicht mit der Einwilligung anfangen sollten, wie es die DSGVO scheinbar nahelegt.
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) regelt die Anforderungen an den Datenschutz im Bereich Telekommunikation und Telemedien – schreibt aber in einigen Bereichen nur die alten Regelungen fort. Das kann Segen und Fluch zugleich sein.
Ein Arbeitgeber plant, für die Verarbeitung der Personaldaten von SAP auf Workday wechseln. Für den Testbetrieb möchte er Echtdaten aus dem SAP-System verwenden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg macht klare Vorgaben, welche Rechtsgrundlage dafür nötig ist.
Präsenzunterricht findet nur eingeschränkt statt. Schüler und Lehrer werden immer wieder ins Distanzlernen bzw. Homeschooling geschickt. Um den Bildungsauftrag der Schulen aufrechtzuerhalten, sind digitale Hilfsmittel wie Lernplattformen und Videokonferenzsysteme nötig. Die Aufsichtsbehörden geben Tipps, was alle Beteiligten dabei aus Sicht des Datenschutzes beachten müssen.
Müssen sich Nutzer von Messenger- und E-Mail-Diensten bald online identifizieren? Wenn es nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer geht: ja. Er drängt bei der aktuellen Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf entsprechende Änderungen. Datenschützer warnen vor einer Ausweispflicht durch die Hintertür – und Eingriffen in die Grundrechte.
Viele träumen davon: Trotz Corona mal wieder im Lieblingsrestaurant essen gehen, ein Konzert besuchen, ein neues Outfit kaufen oder einen runden Geburtstag feiern. „Gemeinsam das Leben erleben“ nennt das die neue App „luca“. Sie will schnell und datenschutzkonform Kontakte nachverfolgen und Gesundheitsämter entlasten. Das unterstützen auch Datenschützer.
Der Brexit ist vollzogen: Zum Jahreswechsel hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich) den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Für Datentransfers dorthin gilt nun eine Übergangsfrist, die vorläufige Rechtssicherheit für vier Monate bietet.