Bereits vor der Corona-Pandemie haben zahlreiche Unternehmen neue Arbeitsweisen für sich entdeckt. DSB müssen nun immer wieder prüfen, ob diese Konzepte im Einklang mit dem Datenschutz stehen. Eine Checkliste hilft hier weiter.
Dass Beschäftigte von Unternehmen in Deutschland ganz oder teilweise aus dem Homeoffice in einem Drittstaat arbeiten, kommt seit der Corona-Pandemie deutlich häufiger vor als früher. Aus der Sicht des Datenschutzes ist dabei einiges zu beachten.
Welche Gefahren gehen von ausscheidenden Mitarbeitern aus? Wie begegnet man ihnen am besten? Lesen Sie, welche Schritte erforderlich sind, um den Risiken gezielt vorzubeugen.
Wer ohnehin schon großen Schaden hat, darf zusätzlich noch eine Geldbuße zahlen. So erging es einem Unternehmen, das Opfer einer Ransomware-Attacke wurde. Denn die Datenschutzaufsicht konnte dem Unternehmen nachweisen, dass es am Erfolg des Angriffs selbst schuld war. Dass der Fall in Großbritannien spielt, ist ohne Bedeutung. Denn auch dort wendet die Datenschutzaufsicht nach wie vor die DSGVO an.
Trotz aller Digitalisierung bleiben Drucker wichtige Ausgabegeräte in Büros und Homeoffices. Während viele Unternehmen ihre Drucker nicht auf ihrer Liste der möglichen Schwachstellen haben, stehen die Drucker bei den Angreifern zunehmend im Fokus.
Über Telefonie, Chat, Videokonferenzen, Webinare, Bildschirmfreigaben und Dateiübermittlung bis hin zur Einbindung externer Apps und Funktionalitäten ist (fast) alles möglich. Für das Beschäftigungsverhältnis bedeutet das einige datenschutzrechtliche Gefahren. Um diesen Gefahren praxisorientiert begegnen zu können, ist es notwendig, entsprechende unternehmens- oder behördeninterne Regelungen zu schaffen.
Wer hat welche Zugriffe auf Daten im Unternehmen? Darf derjenige überhaupt zugreifen? Schaffen Sie Ordnung per Zugriffskontrolle! Denn sie ist unabdingbar, um die Sicherheit der Verarbeitung unter der DSGVO zu gewährleisten.
Seit dem 24. November gilt 3G am Arbeitsplatz und auch die Homeoffice-Pflicht wurde wieder eingeführt. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigen ermöglichen, zu Hause zu arbeiten. Doch wie können sie das datenschutzsicher umsetzen? Was ist im Homeoffice erlaubt und was nicht? Fundierte Antworten liefert das neue Infopaket „Homeoffice – aber sicher“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt.
Das neue Arbeiten zwischen Homeoffice und Büro stellt Unternehmen vor vielerlei Herausforderungen. Für Datenschutzbeauftragte ist es umso wichtiger, bei Veränderungen, die die Arbeitssituation der Beschäftigten betreffen, kompetent zu beraten.
Ein VPN zu nutzen, gehört regelmäßig zu den Sicherheits-Empfehlungen, für das Homeoffice genauso wie für die mobile Arbeit. Doch damit Virtual Private Networks den erwarteten Schutz bieten, müssen die jeweiligen VPN-Lösungen eine Reihe von Kriterien erfüllen.