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30. Juni 2022

Muster: Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zu Kommunikations- und Kollaborations­software

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Microsoft Teams, SharePoint und OneDrive for Business sind nur Beispiele aus dem Microsoft-Kosmos für Kommunikations- und Kollaborationsdienste.
Bild: iStock.com / gmast3r
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Beschäftigtendatenschutz
Über Telefonie, Chat, Videokonferenzen, Webinare, Bildschirmfreigaben und Dateiübermittlung bis hin zur Einbindung externer Apps und Funktionalitäten ist (fast) alles möglich. Für das Beschäftigungsverhältnis bedeutet das einige datenschutzrechtliche Gefahren. Um diesen Gefahren praxisorientiert begegnen zu können, ist es notwendig, entsprechende unternehmens- oder behördeninterne Regelungen zu schaffen.
Die fortschreitende Digitalisierung bringt es mit sich, dass Unternehmen und Behörden für den Austausch zwischen Kollegen und Arbeitsgruppen über die Grenzen des Büroarbeitsplatzes hinaus immer häufiger auf neuartige Kommunikations- und Kollaborationsdienste (KuK-Dienste) zurückgreifen.

Microsoft Teams, SharePoint und OneDrive for Business sind nur Beispiele aus dem Microsoft-Kosmos für Kommunikations- und Kollaborationsdienste. Daneben weiten Anbieter von (ehemals) klassischen Telefon- oder Videokonferenzsystemen wie Zoom oder Avaya den Funktionsumfang ihrer Produkte immer weiter aus. Nicht zuletzt drängen Marktgiganten wie Google mit neuen Lösungen wie Google Wave und Workspace auf den Markt.

Regeln für den Arbeitsalltag

Ungeachtet der grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Zulässigkeit des Einsatzes einzelner KuK-Dienste, die es im Vorfeld unbedingt abzuklären gilt (Stichwort: Drittlandtransfers), bergen diese Dienste gerade für das Beschäftigungsverhältnis zahlreiche datenschutzrechtliche Fallstricke. Ist das Unternehmen oder die Behörde groß genug und existiert ein Betriebs- bzw. Personalrat, kann eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung Abhilfe schaffen.

Primäres Ziel einer entsprechenden Betriebs- oder Dienstvereinbarung muss es sein, Regeln dafür aufzustellen, wie die Beschäftigten die Kommunikations- und Kollaborationsdienste im Arbeitsalltag nutzen sollen und können, ohne dabei Risiken für den Einzelnen zu schaffen. Gleichzeitig soll die Betriebs- oder Dienstvereinbarung für Beschäftigte eine grundlegende Informationsque…

Jana Thieme-Hermann
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Verfasst von
Jana Thieme
Jana Thieme-Hermann
Jana Thieme-Hermann, Dipl.-Jur. Univ., ist Geschäftsführerin und Datenschutzexpertin der TH Datenschutz+ GmbH .
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