Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Dokument vorgelegt, das Vorgaben für die Datenschutz-Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer macht. Worum geht es genau, und wie ist dieser Hinweis einzuordnen?
Ohne IT-Unterstützung geht heute nichts mehr. Sobald personenbezogene Daten ins Spiel kommen, greift die DSGVO – und zwar sowohl für neue als auch für bestehende Software-Lösungen. Was müssen Sie sich anschauen, um zu beurteilen, ob eine Software DSGVO-konform ist?
Viele Datenpannen ließen sich durch eine Verhaltensänderung bei den Mitarbeitern vermeiden. Dieser Selbst-Check kann Datenschutzbeauftragte dabei unterstützen, die Kollegen für Datenrisiken zu sensibilisieren.
Sind die Hardware-Komponenten und alle Software-Systeme inventarisiert, beginnt für Datenschutzbeauftragte erst die eigentliche Arbeit: Es gilt, alle datenschutzrechtlichen Fragen zu klären, die im Zusammenhang mit Software oder Hardware entstehen, etwa bei der Wartung.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) fordert Verfahren, die die Sicherheits-Maßnahmen im Unternehmen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen, bewerten und evaluieren. Dabei helfen verschiedene Security-Werkzeuge.
Provokante Frage für Datenschutzbeauftragte: Glauben Sie, dass Sie eine realistische Chance haben, jemals einen vollständigen Überblick über alle im Unternehmen vorhandenen und zum Einsatz kommenden Programme zu haben?
Kaum ein Unternehmen verfügt über eine aktuelle und v.a. vollständige Liste der gesamten Hardware. Zu oft können DSBs so ihren Prüfungspflichten – gleich ob nach BDSG oder DSGVO – nur schwer nachkommen. Ändern Sie diesen Zustand.
Viele Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind für Verantwortliche noch recht nebulös. Schauen wir uns daher einmal die andere Seite an: Was sollten Sie ganz klar NICHT tun?
Ein Datenschutzbeauftragter steht immer wieder vor der Aufgabe, ein Rechenzentrum zu prüfen. Sehr häufig geht es um eine Kontrolle bei einem externen Auftragsverarbeiter. Wie gehen Sie die Prüfung am besten an?
Um die Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen, muss der Verantwortliche im Unternehmen einen bunten Blumenstrauß an Maßnahmen (risikobasiert) definieren, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren – um dann festzustellen, dass die eigentliche Arbeit jetzt erst anfängt. Denn die DSGVO baut im Ergebnis auf einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf. Um dem gerecht zu werden, zeigen wir Ihnen, wie sich die Aufgaben in einem P(lan)-D(o)-C(heck)-A(ct)-Zyklus organisieren lassen.