Dass Beschäftigte von Unternehmen in Deutschland ganz oder teilweise aus dem Homeoffice in einem Drittstaat arbeiten, kommt seit der Corona-Pandemie deutlich häufiger vor als früher. Aus der Sicht des Datenschutzes ist dabei einiges zu beachten.
Biometrische Daten werden für die Zugangs- und Zutrittskontrolle neben der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) als Sicherheitsfaktor immer wichtiger. Hier sind Datenschutzbeauftragte gefragt. Denn biometrische Daten brauchen einen besonderen Schutz.
Jemand stört sich an einer Videoüberwachung. Und das völlig zurecht. So sieht es sogar die zuständige Datenschutzbehörde. Dennoch wird sie bewusst nicht aktiv. Ist so etwas in Ordnung?
Informationssicherheit und Datenschutz sind nicht deckungsgleich. Folgerichtig ist der Datenschutz-Baustein kein Bestandteil einer formalen IT-Grundschutz-Zertifizierung. Lesen Sie, warum das Thema „ISMS“ für Datenschutzbeauftragte dennoch wichtig ist.
Werden die Datenschutzaufsichtsbehörden zukünftig auch künstliche Intelligenz, Datenaltruismus und das Internet-of-Things „beaufsichtigen“? In Art. 57 DSGVO findet sich der Ansatzpunkt, dass sich die Aufgaben der Datenschutzaufsicht durchaus entwickeln können. Im Interview erklärt Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Datenschutzbeauftragter von Rheinland-Pfalz, welche Entwicklungen wir hier vielleicht noch erwarten können.
Privatnutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz komplett verbieten? Völlig freigeben? Oder doch eher der Mittelweg? Wir stellen eine Regelung für Letzteres vor.
Neben unseren regelmäßigen Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, gibt Datenschutz PRAXIS – Der Podcast gelegentlich Einblicke in spannende Veranstaltungen im deutschen Datenschutz-Veranstaltungskalender. Diesmal berichten wir von den BvD-Verbandstagen, die vom 9.-10. Mai 2023 in Berlin stattgefunden haben.
Die Digitalisierung der Wirtschaft und öffentlichen Stellen macht auch vor der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht halt. Bewerberdaten kommen zunehmend über E-Recruiting-Plattformen in die Personalabteilung. Was heißt das für den Datenschutz?
E-Recruiting ist für Bewerber und Unternehmen äußerst praktisch. In rechtlicher Hinsicht ist es jedoch besonders sensibel, weil hier persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Belange gleichermaßen berührt werden.