Die Vorgaben der Art. 12 bis 14 DSGVO werfen in der Praxis zahlreiche Spezial- und Auslegungsfragen auf, etwa zur Bestimmung von Empfängern, zur Tiefe der Informationen sowie zum Umgang mit komplexen Datenflüssen im Bereich von Tracking oder Drittlandübermittlungen. Maßgebliche Impulse liefert dabei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die den Transparenzmaßstab zunehmend konkretisiert und verschärft.
Transparenzpflichten: Spezial- und Auslegungsfragen
Lesetipp:
Der folgende Teil greift ausgewählte praxisrelevante Problemfelder auf und ordnet sie vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung ein.
Transparenz in der Rechtsprechung des EuGH
Der EuGH hat in den vergangenen Jahren die zentralen Anforderungen der Transparenz- und Informationspflichten weiter konkretisiert. Die nachfolgenden Urteile verdeutlichen, dass Transparenz nicht als bloße Formalie verstanden werden darf. Vielmehr zeigen sie: Transparenz ist die materielle Voraussetzung für eine wirksame Wahrnehmung der Betroffenenrechte und in bestimmten Konstellationen sogar für die Wirksamkeit von Rechtsgrundlagen.
Empfängerbegriff
Im Verfahren C-154/21 vom 12.1.2023 verlangte ein Betroffener von der Österreichischen Post Auskunft darüber, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben worden waren (siehe dazu https://ogy.de/1qxf). Das Unternehmen beschränkte sich zunächst auf die Angabe…