Die Sicherheitsüberprüfung nach den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) ist ein wesentliches Element des personellen Geheim- und Sabotageschutzes. Vertrauliche Informationen sollen nicht in kriminelle, terroristische oder staatsfeindliche Hände geraten. Es gilt, lebens- oder verteidigungswichtige Einrichtungen vor Sabotage zu schützen.
Entscheidend ist die „sicherheitsempfindliche Tätigkeit“
Für eine Sicherheitsüberprüfung kommt es nicht darauf an, ob Personen bei einer staatlichen Stelle oder einem Unternehmen der Privatwirtschaft beschäftigt sind. Anknüpfungspunkt ist die Frage, ob sie mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen („betroffene Person“ im Sinne des SÜG).
Das kann der Fall sein in Unternehmen, die lebenswichtige Einrichtungen betreiben oder denen der Staat z.B. im Rahmen von Aufträgen Verschlusssachen zugänglich macht.