Inkasso bei Ärzten, Mitarbeiterscreenings, Entgeltabrechnungen in Kindergartenrucksäcken – das sind nur einige der Themen, mit denen sich der aktuelle Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz beschäftigt.
Wofür ist der Datenschutzbeauftragte einer Schule verantwortlich? Dürfen Lehrer mit Eltern per E-Mail kommunizieren? Welches Videokonferenztool sollen Schulen nutzen? Diese und weitere Fragen beantwortet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RP) in einem FAQ.
Welche rechtlichen Anforderungen stellen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an öffentliche Stellen des Bundes? Darüber informiert die neue Broschüre „Die DSGVO in der Bundesverwaltung“ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Für die Struktur des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten bietet dieses ausgearbeitete Muster für Bildungsträger eine Vorlage. Es berücksichtigt die Grundsätze der Datenschutzkonferenz.
In Deutschland gibt es sehr viele Bildungseinrichtungen in vielen verschiedenen Formen und Größen. So komplex diese Strukturen sind, so vielfältig und verflochten sind die Ströme der personenbezogenen Daten, wie zwei Beispiele zeigen.
Der Brexit ist vollzogen: Zum Jahreswechsel hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich) den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Für Datentransfers dorthin gilt nun eine Übergangsfrist, die vorläufige Rechtssicherheit für vier Monate bietet.
Wieso begann der Datenschutz in Deutschland vor 50 Jahren, und wieso gerade in Hessen? Warum wurde die „Informationelle Selbstbestimmung“ als Grundrecht formuliert? Und warum ist es auch für die Zukunft des Datenschutzes gut, dass der Datenschutz in Deutschland föderal organisiert ist?
Die Struktur der Datenschutzaufsicht in Deutschland ist weitaus komplexer als in den restlichen Mitgliedstaaten der EU. Das Grundgesetz und die föderale Struktur Deutschlands delegieren mehrere politische Bereiche an die 16 Bundesländer, darunter die Aufsicht über die Umsetzung der Datenschutzgesetze. Ist es sinnvoll, diese Aufsicht zu zentralisieren?
Wie kann Windows 10 datenschutzkonform eingesetzt werden? Was ist von der Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu halten? Braucht Deutschland eine zentrale Datenschutzaufsicht? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der 100. Sitzung der Datenschutzkonferenz (DSK).
Hinweise von Informanten auf Missstände gehören zum Alltag staatlicher wie kommunaler Behörden. Sie haben ein hohes Interesse daran, die Identität solcher Hinweisgeber vertraulich zu behandeln. Das gilt v.a. gegenüber den Personen, die ein „Tipp an die Behörde“ betrifft.