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Grundlagen

Ein Scheinproblem aus Irland?

Ein Examensteilnehmer schreibt eine Klausur und fällt durch. Er verlangt Einsicht in seine Bearbeitung und in die Bemerkungen der Prüfer. Das Prüfungsamt verweigert ihm dies: Weder die Bearbeitung der Klausur noch die Bemerkungen seien personenbezogene Daten, die den Prüfungskandidaten betreffen! Was sagt der EuGH dazu?

Leitlinien der Art.-29-Gruppe zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und zur Risikoeinordnung, angenommen am 4. April 2017, zuletzt überarbeitet und angenommen am 4. Oktober 2017.

Ausweiskopien

Welche Regeln gelten für Ausweiskopien? Wer darf eine Ausweiskopie anfertigen und was gilt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses? Seit dem 15. Juli 2017 gelten die unten aufgeführten Regelungen.

Datenschutz-Grundverordnung

Eine der großen Herausforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Wir stellen eine Lösung vor, die den rechtlichen Regelungen, aber auch den praktischen Anforderungen der Unternehmen gerecht wird.

Was ist die „federführende  Aufsichtsbehörde“?
Bild: Vladimir Vladimirov / iStock / Thinkstock
One-Stop-Shop

Selbst wenn es noch etwa ein Jahr dauert, bis die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tatsächlich wirksam und der Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) installiert wird, macht sich die Vorgängerorganisation, die Art.-29-Gruppe, derzeit schon intensiv daran, Leitlinien für den Vollzug der Grundverordnung zu erarbeiten. Sie zeigen schon jetzt, wohin die Reise geht, etwa beim Thema „federführende Aufsichtsbehörde“.

DSGVO: Praxistipps für Start-ups
Bild: Lightcome / iStock / Thinkstock
Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 gilt, ist derzeit heiß diskutiert, nicht nur bei großen Unternehmen. Auch für junge Unternehmen wie Start-ups stellt sich die Frage, wie sie mit der Verordnung umgehen. Der Beitrag zeigt, wie sich speziell kleine Unternehmen auf die DSGVO vorbereiten sollten.

Beschluss der Bundesregierung vom 1. Februar 2017

Am 1. Februar 2017 hat die Bundesregierung den Entwurf eines „BDSG-neu“ beschlossen. Es soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen, wenn ab 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt. Schwerpunkte bilden der komplizierte Aufbau des „BDSG-neu“, ohne dessen Kenntnis viele Regelungen nicht einzuordnen sind, ferner die Bußgeldregelungen und Scoring-Vorschriften.

Welche Punkte muss ein Verantwortlicher zukünftig prüfen, um nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Zweckänderung vornehmen zu können? Das umfassende Prüfschema führt durch den Prüfprozess.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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