Das BDSG-neu: Was steckt dahinter?
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Beschluss der Bundesregierung vom 1. Februar 2017
Am 1. Februar 2017 hat die Bundesregierung den Entwurf eines „BDSG-neu“ beschlossen. Es soll das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ablösen, wenn ab 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt. Schwerpunkte bilden der komplizierte Aufbau des „BDSG-neu“, ohne dessen Kenntnis viele Regelungen nicht einzuordnen sind, ferner die Bußgeldregelungen und Scoring-Vorschriften.
Die Billigung eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung/das Bundeskabinett (was dasselbe ist) ist der erste Schritt auf dem Weg von einem bloßen Gesetzentwurf, der keinerlei rechtliche Wirkung hat, hin zu einem förmlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Bundesgesetz, das jeder beachten muss.
Offizieller…
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