Wie definiert der Datenschutz Scoring?
Als Scoring bezeichnet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Verwendung eines Wahrscheinlichkeits-Werts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer natürlichen Person.
Zweck ist es, darüber zu entscheiden, mit dieser Person ein Vertrags-Verhältnis zu begründen, durchzuführen oder zu beenden – oder nicht.