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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Fakten-Check zur DSGVO

Derzeit stehen AV-Verträge hoch im Kurs. Es lohnt jedoch ein Check, ob es sich tatsächlich um Auftragsverarbeitung handelt. In vielen Fällen kommt man nämlich auch mit geringerem Aufwand zu einem sauberen Ergebnis.

Auch Arztpraxen können Auftragsverarbeiter beauftragen
Bild: metamorworks / iStock / Getty Images
Verarbeitung medizinischer Daten

Gesundheitsdaten unterliegen den Anforderungen für besondere Kategorien von Daten. Schon allein daraus ergaben sich Fragen, die noch nicht alle geklärt sind. Informationen verschiedener Datenschutz-Aufsichtsbehörden unterstützen nun Arztpraxen und andere Gesundheitsberufe.

Hilfsmittel zur Auftragsverarbeitung
Bild: iStock.com / Maxiphoto
Datenverarbeitung im Auftrag - oder nicht?

Welche Abgrenzungs-Beispiele zur Auftragsverarbeitung gibt es? Wann ist das Hosting von Webseiten keine Auftragsverarbeitung? Unterliegen Steuerberater den Anforderungen der Auftragsverarbeitung? Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) bietet in einer Neufassung seiner Infoblätter hierzu viele Informationen, die in der Praxis weiterhelfen.

Gemeinsam Verantwortliche

Der Datenschutz auf einer Facebook-Fanpage ist nicht ausschließlich das Problem von Facebook. Seit dieser Entscheidung des EuGH herrscht helle Aufregung in Unternehmen, aber auch in Vereinen und anderen Organisationen, die eine Fanpage betreiben. Die Grundsätze, die der EuGH aufgestellt hat, gelten eindeutig auch für die DSGVO. Das macht die Entscheidung auf Jahre hinaus grundlegend wichtig.

Hier finden Sie zur Videoüberwachung ein Beispiel für ein vorgelagertes Hinweisschild nach Art. 13 DSGVO. Es ist unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt.

Risiko für den Arbeitsplatz?

Jeder, der eine dienstliche E-Mail an seinen privaten Mail-Account weiterleitet, riskiert die fristlose Kündigung. So berichteten manche Medien über das hier vorgestellte Urteil. In Wirklichkeit sagt das Gericht zwar etwas anderes. Aber eine gewisse Vorsicht ist tatsächlich geboten. Das Urteil ist auch unter der DSGVO wichtig.

DP+
Datenschutz im Verein: Streitpunkt Mitgliederlisten
Bild: Pixfly / iStock / Thinkstock
Wer darf was bekommen?

Ein Vereinsmitglied möchte wissen, wer dem Verein noch angehört. Er bittet den Vorstand um eine Mitgliederliste – vergeblich. Begründung des Vorstands: Das verstößt gegen den Datenschutz! Trifft das zu?

Fristlose Kündigung

Beschäftigte in Arztpraxen wissen natürlich, wie wichtig die Verschwiegenheit in ihrem Job ist. Sollte man jedenfalls meinen. Was ist dann von einer Arzthelferin zu halten, die es als völlig normal ansieht, ihrer Tochter per WhatsApp Daten über eine Patientin mitzuteilen? Nicht viel, befanden die Gerichte und bestätigten die fristlose Kündigung der Frau.

Die Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen
Bild: jandrielombard / iStock / Thinkstock
Minderjährigendatenschutz nach DSGVO

Die Frage, ob Minderjährige wirksam in den Umgang mit ihren Daten einwilligen können, wurde schon unter dem Bundesdatenschutzgesetz diskutiert. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht dazu nun zumindest bei internetbasierten Diensten Regelungen vor, die Klarheit schaffen.

Ohne Überblick kein Datenschutz - so lässt sich die Notwendigkeit einer Liste aller vorhandenen Software in der Behörde oder im Unternehmen kurz und knapp begründen. Die Checkliste zeigt, wie Sie sich diesen Überblick verschaffen.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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