Datenschutz im Verein: Streitpunkt Mitgliederlisten

Beim Stichwort „Verein“ denkt man spontan meist an Sportvereine, Gesangvereine oder Gartenvereine mit einer überschaubaren Mitgliederzahl und mit ehrenamtlichen Strukturen.
Ideelle Vereine
Solche „ideellen Vereine“ sind tatsächlich sehr zahlreich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt sie unter dem Stichwort „nicht wirtschaftlicher Verein“ (§ 21 BGB). Den Mitgliedern geht es nicht um Geld, sondern um den ideellen Zweck, den der Verein verfolgt. Das schützt allerdings nicht vor internen Streitigkeiten.
Wirtschaftliche Vereine
Manchmal kommt auch bei Vereinen Geld ins Spiel. Das ist der Fall bei „wirtschaftlichen Vereinen“. Sie dürfen nur mit Erlaubnis des jeweiligen Bundeslands gegründet werden (siehe § 22 BGB, der insoweit von „staatlicher Verleihung“ spricht). Im Internet finden sich als Beispiele etwa Dorfladenvereine.