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30. September 2026

Datenherausgabe bei Polizeianfragen

DP+
Klopft die Polizei an die Tür eines Unternehmens, dann sollte den Beschäftigten am Empfang bekannt sein, wie sie mit Datenanfragen umgehen müssen
Bild: Stock.com/Jacob Wackerhausen
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Rechtliche Grundlagen und Anforderungen prüfen
Je nach Geschäftsmodell und Größe können Unternehmen des Öfteren mit Anfragen der Polizei konfrontiert sein, Daten – darunter personenbezogene – herauszugeben. Hier gilt es, Ruhe zu bewahren und das Verlangen zunächst sorgfältig zu prüfen.

Anfragen der Polizei sind in unterschiedlichen Szenarien möglich. Sie können z.B. auf Daten von Kundinnen und Kunden in einem Webshop zielen oder auch auf Informationen zu Beschäftigten des angeschriebenen Unternehmens. Der Hintergrund des Ersuchens ist dabei häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die betroffene Person könnte ggf. in eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat involviert sein, z.B. als mutmaßlicher Täter.

Allerdings besteht nicht – wie häufig angenommen – in jedem Fall die Verpflichtung, der Polizei entsprechende Auskünfte zu erteilen. Stattdessen muss das Unternehmen als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) prüfen, ob es personenbezogene Daten zulässig an die Polizei weitergeben kann und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen sich daraus ergeben. Mit der Anfrage ist zudem auch intern vertraulich umzugehen.

Praxis-Tipp

Einerseits gilt es, die Arbeit der Polizei nicht zu behindern, andererseits aber auch, die datenschutzrechtlichen Interessen der betroffenen Person(en) zu schützen. Deshalb sollten Unternehmen bei entsprechenden Ersuchen auf eine Datenherausgabe stets den Datenschutzbeauftragten (DSB) einbinden.

Schritt 1: Anfrage prüfen

Zunächst sollte das Unternehmen die eingegangene schriftliche Polizeianfrage auf Echtheit überprüfen:

  • Sind Kontaktdaten angegeben?
  • Stimmen diese mit öffentlich verf…
Conrad S. Conrad Elena Folkerts
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Verfasst von
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
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