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22. Februar 2022

Beschäftigtendatenschutz | Podcast Folge 29

Podcast datenschutz-praxis
5,00 (4)
Im Gespräch mit Dr. Juliane Hundert
Entgegen häufig geäußerter Wünsche gibt es derzeit kein umfassendes Beschäftigtendatenschutzrecht. Die DSGVO selbst enthält keine konkreten, bereichsspezifischen Regelungen. Die Auslegung hat sich in der Praxis entwickelt und sie entwickelt sich auch ständig fort. Mit Dr. Juliane Hundert, der neuen sächsischen Datenschutzbeauftragten, sprechen wir über wichtige aktuelle und generelle Fragestellungen.

Personenbezogene Daten im und ums Arbeitsverhältnis

Bereits mit der Bewerbung beginnen Unternehmen und öffentliche Stellen die personenbezogenen Daten von potenziellen Beschäftigten zu verarbeiten und mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters ist die Verarbeitung und Speicherung auch nicht sofort beendet.

Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutzbeauftragte

Dr. Juliane Hundert, Sächsische Datenschutzbeauftragte

Wir haben mit Dr. Juliane Hundert über diese wichtigsten Fragen zum aktuellen Lebenszyklus von Personaldaten befragt, und sie hat uns sehr konkrete und praxisrelevante Antworten gegeben:

Corona und Datenschutz

  • Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses nach ihrem Impfstatus bezüglich SARS-CoV-2 fragen?
  • Wie ist der richtige Umgang mit den Angaben zu Corona-Teststatus/-Impfstatus im Beschäftigtenverhältnis?

Ordnungsgemäßes Führen von Personalunterlagen der Beschäftigten

  • Welche Unterlagen sollen zu Beschäftigten geführt werden?
  • Wie ist der richtige Umgang mit einer Krankmeldung? Ablage in der Personalakte?
  • Wann darf der Arbeitgeber an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen herantreten?

Datenschutz bei Bewerbern und ausgeschiedenen Mitarbeitern

  • Wie lange darf man die Daten von Bewerbern speichern?
  • Die Offenbarung einer Bewerbung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber: Ist das zulässig?
  • Worauf muss im Umgang mit personalisierten E-Mail-Adressen bei Ausscheiden von Beschäftigten geachtet werden?

Biometrische Daten und Überwachung von Beschäftigten

  • Ist die Arbeitszeiterfassung mittels Fingerabdrucks im Beschäftigungsverhältnis zulässig?
  • Ist Videoüberwachung zulässig?
  • Ist GPS-Überwachung bzw. Ortung zulässig?

Kommunikation im Betrieb

  • Darf WhatsApp für die Kommunikation innerhalb des Unternehmens eingesetzt werden?
  • Dürfen Fotos von Mitarbeitern auf der Website veröffentlicht werden?
  • Das Aushängen von Dienstplänen im Büro: Was kann man hierzu sagen?
Produktabbildung Datenschutz in der Personalabteilung

Datenschutz in der Personalabteilung
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Die DSGVO und vor allem das BDSG stellen Beschäftigtendaten unter besonderen Schutz. Schaffen Sie grundlegendes Verständnis und kommen Sie der Schulungspflicht aus Art. 39 Abs. 1 Buchst. a DSGVO nach.

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