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17. Februar 2022

Google Analytics: Datenübermittlung verstößt gegen DSGVO

Die Verwendung von Google Analytics ist illegal. Der beliebte Statistikdienst verstößt mit der Datenübermittlung in die USA gegen die DSGVO.
Bild: Bohdan Skrypnyk / iStock / Getty Images Plus
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online-Datenschutz
Verstößt Google Analytics gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? In vielen Fällen ja – sagen die österreichische Datenschutzbehörde DSB und die französische Datenschutzbehörde CNIL. Denn der beliebte Statistikdienst übermittelt in einer bestimmten Umsetzung personenbezogene Daten aus der EU in die USA.

„Verwendung von Google Analytics ist illegal“

„Die verschiedenen europäischen Datenschutzbehörden kommen alle zu demselben Schluss: Die Verwendung von Google Analytics ist illegal“, betont Max Schrems in einer Stellungnahme.

Er ist Vorsitzender des Datenschutzvereins none of your business (noyb) und brachte mit einer Beschwerdewelle den Stein ins Rollen.

101 Musterbeschwerden eingereicht

Im August 2020 reichte Noyb 101 Musterbeschwerden gegen Unternehmen in 30 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ein.

Hintergrund ist die sogenannte Schrems II-Entscheidung des Europäisches Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020. Mit dieser hat das Gericht den Datenpakt „Privacy Shield“ zwischen den USA und Europa für unzulässig erklärte.

Google Analytics verstößt gegen DSGVO

Auch Google Analytics überträgt – in einer bestimmten Umsetzung – personenbezogene Daten in die USA. Damit verstößt der auf Webseiten äußerst beliebte Statistikdienst gegen die DSGVO.

Das hat im Januar 2022 die österreichische Datenschutzbehörde DSB und im Februar 2022 die französische Datenschutzbehörde CNIL entschieden.

Die CNIL gilt als besonders einflussreich, deshalb geht Max Schrems davon aus, „dass andere Behörden bald ähnlich entscheiden werden“.

Personenbezogene Daten sind nicht sicher

Sowohl die österreichische als auch die französische Datenschutzbehörde halten die von Google getroffenen Vorkehrungen beim Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA nicht für ausreichend, „um die Zugänglichkeit dieser Daten für US-Geheimdienste auszuschließen“.

Die CNIL forderte deshalb die Betreiber von Webseiten auf, sie in Einklang mit der DSGVO zu bringen. Die betroffenen Webseitenbetreiber haben einen Monat Zeit um ihre Webseiten zu ändern.

Fast alle Websites sind betroffen

„Die Entscheidung ist für fast alle EU-Websites relevant“, heißt es in einem Update von noyb. „Google Analytics ist das am weitesten verbreitete Statistikprogramm. Obwohl es viele Alternativen gibt, die in Europa gehostet werden oder selbst gehostet werden können, verlassen sich viele Websites auf Google und übermitteln damit ihre Nutzerdaten an den US-Multi.“

Schrems fordert besseren Datenschutz in den USA

Als langfristige Lösung sieht der Datenschutzverein zwei Möglichkeiten:

  • die USA verändern ihre Gesetze und bieten besseren Datenschutz für Ausländer,
  • US-Anbieter müssen ausländische Daten außerhalb der Vereinigten Staaten verarbeiten.

„Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers“, sagt Max Schrems.

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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