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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Die Polizei will in Zukunft das Analysesystem VeRA einsetzen. Doch wird hier auch die Zweckbindung berücksichtigt?
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Datenschutz bei der Polizei

Greift das geplante verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem (VeRA) der Polizei auf große Datenmengen zu, die nie für diesen Zweck gesammelt wurden? Das befürchtet der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) und fordert eine sorgfältige Überprüfung dieser Polizei-Software.

Der LfDI Rheinland-Pfalz verbietet Microsoft Teams an Schulen. In Baden-Württemberg wird gleich gleich das gesamte MS 365 Paket verboten.
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Datenschutz an Schulen

Dürfen Schulen auch nach den Sommerferien noch Microsoft Teams für Videokonferenzen nutzen? Nein – sagen das Bildungsministerium und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz. Beide haben Bedenken wegen des Datenschutzes.

Orientierungshilfe der DSK

Die DSK hat in ihrer neuen Fassung der Orientierungshilfe zur Direktwerbung einige Aspekte konkretisiert und ergänzt – und die Zügel angezogen. Die Bedeutung für die Praxis ist nicht zu unterschätzen.

Online-Marketing

Conversion Tracking verfolgt eine gewünschte Nutzeraktion wie einen Produktkauf zurück auf eine bestimmte Werbemaßnahme. Wer dafür Cookies nutzt, benötigt gewöhnlich eine Einwilligung. Mit geeigneten Mitteln gelingt das Conversion Tracking jedoch auch ohne Einwilligung.

Beschäftigtendatenschutz

Über Telefonie, Chat, Videokonferenzen, Webinare, Bildschirmfreigaben und Dateiübermittlung bis hin zur Einbindung externer Apps und Funktionalitäten ist (fast) alles möglich. Für das Beschäftigungsverhältnis bedeutet das einige datenschutzrechtliche Gefahren. Um diesen Gefahren praxisorientiert begegnen zu können, ist es notwendig, entsprechende unternehmens- oder behördeninterne Regelungen zu schaffen.

Übergreifende Gehaltsdatenbank

Über Beteiligungen, teils sehr verschachtelter Art, sind auch viele kleinere Unternehmen in Konzernstrukturen eingebunden. Geht es dann darum, für bestimmte Projekte Personaldaten auszutauschen, ist manches nicht erlaubt, was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint.

Videoüberwachung

Wer eine Dashcam nutzt, muss auf viele Fallstricke achten – im schlimmsten Fall liefert man nicht nur selbst die Beweise für einen verschuldeten Unfall, sondern erhält zusätzlich noch einen Bußgeldbescheid wegen eines damit verbundenen Datenschutzverstoßes.

Hinweisschilder genügen nicht

Der Betreiber eines Fitnessstudios überwacht den gesamten Trainingsbereich mit Videokameras. Eine Kundin beschwert sich darüber bei der Datenschutzaufsicht. Ergebnis: Die Aufsichtsbehörde untersagt die Videoüberwachung. Das liegt auch daran, dass der Betreiber des Studios rechtlich nicht flexibel reagiert hat.

Betriebssysteme

Welche datenschutzrechtlichen Fragen stellen sich bei der neuesten Version des Microsoft-Betriebssystems? Ein Vergleich mit Windows 10.

Risikobasierter Ansatz für Datenübermittlung in Drittländer? Nein, sagt die österreichische Datenschutzbehörde DSB und lehnt dies ganz klar ab!
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Datenübermittlung in Drittländer

Dürfen Unternehmen auf einen „risikobasierten Ansatz“ setzen, wenn es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA geht? Nein, sagt die österreichische Datenschutzbehörde DSB. Sie lehnt diesen Ansatz ganz klar ab.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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