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08. November 2022

Neues „Privacy Shield“: Die Executive Order des US-Präsidenten

DP+
Was kommt nach Privacy Shield? Unternehmen in den USA und der EU warten dringend auf ein nachfolgendes Datenschutzabkommen.
Bild: Oleksii Liskonih / iStock / Getty Images Plus
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Datenübermittlung in die USA
US-Präsident Biden hat eine Anordnung getroffen, die den Forderungen des EuGH aus seiner Schrems-II-Entscheidung entgegenkommen soll. Was genau besagt diese Executive Order?

Am 07.10.2022 hat US-Präsident Biden eine „Anordnung zur Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen für nachrichtendienstliche Tätigkeiten der Vereinigten Staaten“ getroffen. Im Original: „Executive Order On Enhancing Safeguards For United States Signals Intelligence Activities.“ Sie soll den Anforderungen entgegenkommen, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Entscheidung „Schrems II“ aufgestellt hat. In diesem Urteil vom 16.07.2020 (Rechtssache C-311/18) hat der EuGH den „Privacy Shield“ für nicht mehr anwendbar erklärt.

Was ist eine Executive Order des US-Präsidenten?

Bei einer Exeuritve Order handelt sich um eine Verfügung des US-Präsidenten, die an die US-Bundesverwaltung gerichtet ist. Sie bedarf weder der Zustimmung des Repräsentantenhauses noch der des Senats. Der Erlass solcher Verfügungen beruht auf Verfassungsgewohnheitsrecht. Die US-Verfassung enthält für sie keine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Es ist aber in den USA anerkannt, dass ein US-Präsident solche Anordnungen treffen kann.

Für wen ist eine Executive Order verbindlich?

Ähnlich wie Verwaltungsvorschriften im deutschen Recht ist eine Executive Order für die Behörden verbindlich, an die sie gerichtet ist. Aus dem Inhalt der jetzt getroffenen Verfügung lässt sich erschließen, dass sie sich an alle Bundesbehörden richtet, die elektronische Signale für geheimdienstliche Zwecke sammeln und auswerten („Signals Intelligence Activities“).

Damit richtet sich die Verfügung an alle 18 US-Geheimdienste, die es gibt. Sie werden unter dem Begriff der „Intelligence…

Dr. Eugen Ehmann
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Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann
Dr. Eugen Ehmann ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Datenschutzes in Unternehmen & Behörden. Er ist Herausgeber eines renommierten DSGVO-Kommentars und Autor zahlreicher Beiträge in der Datenschutz PRAXIS sowie in vielen weiteren Datenschutz-Veröffentlichungen. Außerdem moderiert er seit 2003 den Datenschutz-Kongress IDACON
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