Wer EU-Tochterfirmen zumeist amerikanischer Cloud- und IT-Serviceprovider einsetzt, muss einige datenschutzrechtliche Fragen beantworten. Lesen Sie, welche aktuellen Entwicklungen es gibt und worauf Datenschutzbeauftragte (DSB) achten müssen.
Die EU-Kommission hat am 13.12. ihren Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss für den transatlantischen Datenschutzrahmen veröffentlicht. Lesen Sie hier eine deutsche Übersetzung des Textes.
US-Präsident Biden hat eine Anordnung getroffen, die den Forderungen des EuGH aus seiner Schrems-II-Entscheidung entgegenkommen soll. Was genau besagt diese Executive Order?
Ist das der Durchbruch für ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Regierungen und Unternehmen hoffen es, Datenschutzaktivisten bezweifeln es – sicher ist im Moment nur: US-Präsident Joe Biden hat ein Dekret unterzeichnet und den Weg freigemacht für einen Privacy Shield 2.0.
Auch wenn Microsoft Rechenzentren in der EU betreibt, können US-amerikanische Behörden das Unternehmen zwingen, Daten herauszugeben. Microsoft will gegensteuern, kann dies aber nur begrenzt. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick zum aktuellen Stand.
Wie laufen eigentlich die Verhandlungen über ein neues Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten? Offenbar nicht besonders gut. Zumindest dämpft Margrethe Vestager, die Vizepräsidentin der EU-Kommission, alle Erwartungen an eine schnelle Einigung.
Ende Januar 2022 hat die Datenschutzkonferenz (DSK) ein Gutachten veröffentlicht, das sich mit dem „US-Überwachungsrecht“ befasst. Lesen Sie, wie dieses Gutachten einzuordnen ist.
Am 30. November fand online der 6. Deutsch-amerikanische Datenschutztag statt. Zentrale Frage war, wie es um eine Nachfolge-Vereinbarung zum Privacy Shield steht.
Sind ergänzende Maßnahmen für die Datenübermittlung in einen
Drittstaat erforderlich, spielen die technischen Schutzmaßnahmen
eine wesentliche Rolle. Es gibt bisher keine allgemeingültigen Vorgaben, wohl aber Empfehlungen. Wie lassen sie sich in der Praxis umsetzen?
In der Entscheidung „Schrems II“ hält der EuGH Datenübermittlungen in die USA auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln weiterhin für möglich. Allerdings fordert er „zusätzliche Maßnahmen“. Der Beitrag diskutiert, was das Gericht damit meinen könnte.