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17. August 2022

Livestream einer Gemeinderatssitzung: Das müssen Sie beachten

Das Streamen von Gemeinde- und Stadtratssitzungen ist grundsätzlich erlaubt. Vorab muss die Einwilligung aller Beteiligten eingeholt werden.
Bild: ATHVisions / iStock / Getty Images Plus
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Datenschutz & Kommunalpolitik
Ist das Streamen von Gemeinde- und Stadtratssitzungen möglich? Grundsätzlich ja – sagt der Gesetzgeber. Aber nur, wenn die Kommunen vorab die Einwilligung aller Beteiligten einholen, sofern keine andere Rechtsgrundlage greift.

München nutzt Livestream schon lange

Die bayerische Landeshauptstadt München setzt bereits seit dem Jahr 2013 auf den Livestream von Stadtratssitzungen. Wie die Zeitschrift Kommunal berichtet, verfolgten von Beginn an – je nach Thema – bis zu 1.000 Bürger live die Sitzung ihres Stadtrats. Der ist damit näher an den Menschen und erreicht deutlich mehr Bürger als im Sitzungssaal.

Liveübertragungen in Zeiten der Pandemie

Erfahrungen, auf die andere Kommunen mit Beginn der Corona-Pandemie zurückgreifen konnten. Denn COVID 19 führte nicht nur zu Home-Office und Home-Schooling, sondern auch zur Liveübertragung von Gemeinderatssitzungen in vielen Kommunen.

Die Gemeinderäte konnten und können von zuhause aus an der Sitzung teilnehmen und über Entscheidungen diskutieren – und die Bürger können die Sitzungen zuhause live mitverfolgen.

Präsenzsitzungen sollten Regelfall sein

Die Sache hat jedoch einen Haken. Das Kommunalverfassungsrecht setzt „Präsenzsitzungen der kommunalen Gremien als Regelfall voraus. Rechtssichere digitale Formate sind daher nur dann möglich, wenn hierzu (…) ausdrückliche Rechtsgrundlagen existieren“. Das betont der Rechtsanwalt Janosch Neumann in einem Gastbeitrag für die Zeitschrift Kommunal.

Rechtsgrundlagen anwenden

Welche Rechtsgrundlagen die Kommunen anwenden können, erklärt Seyma Preukschas vom Blog Datenschutz-Notizen in einem aktuellen Beitrag:

  • Gemeinden können sich gemäß Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere „auf die Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben kraft Landesgesetzen in Verbindung mit den Konkretisierungen in der Satzung der jeweiligen Gemeinde berufen“.
  • Darüber hinaus haben viele Bundesländer während der Pandemie eigene Landesverordnungen erlassen, die eine Ton- und Bildübertragung zur Berichterstattung von Gemeinderatssitzungen ermöglichen.
  • Gemeinden wiederum müssen die Landesverordnungen durch Hauptsatzungen konkretisieren und sollten darin vor allem regeln, wie die Live-Übertragung erfolgt und was mit personenbezogenen Daten passiert.
Achtung
Einwilligungen einholen, sofern keine andere Rechtsgrundlage vorhanden ist

Greift keine andere Rechtsgrundlage, müssen Kommunen vorab die ausdrückliche Einwilligung aller Gemeinderatsmitglieder für die Liveübertragung einholen.

Im oben genannten Beitrag fasst Janosch Neumann zusammen: „Wenn – wie in den meisten Bundesländern – keine ausdrückliche Rechtsgrundlage besteht, sollte daher vor allem auch unter datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Aspekten die ausdrückliche Einwilligung aller Gemeinderatsmitglieder eingeholt werden“.

Und auch Personen – wie Verwaltungsangestellte oder Bürger – die in den Bild- und Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzungen auftauchen können, müssen laut Artikel 6 der DSGVO ihre Einwilligung zum Livestream abgeben.

Liegt keine Einwilligung vor, müssen die Kommunen sicherstellen, dass die Person nicht aufgenommen wird.

Bedenken wegen Datenschutz und Debattenkultur

Längst nicht alle Gemeinde- und Stadträte erteilen ihre Einwilligung. Manche äußern datenschutzrechtliche Bedenken. Andere haben Sorgen, dass sich durch die Liveübertragung die Debattenkultur verändert.

Das berichtet die Bayerische Staatszeitung und zitiert aus der Broschüre „Datenschutz für bayerische Gemeinderatsmitglieder“ des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: „Dies kann dazu führen, dass sich gerade ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder nicht mehr unbefangen und spontan äußern. Dadurch aber würde die Funktionsfähigkeit des Gemeinderats beeinträchtigt und der Demokratie insgesamt Schaden zugefügt.“

Lob wegen Barrierefreiheit

Doch es gibt auch Lob für die Livestreams. Die Übertragung der öffentlichen Debatten eines Kommunalparlaments sei ein „Beitrag zur Barrierefreiheit“, sagte zum Beispiel Maike Vatheuer-Seele der Bayerische Staatszeitung.

Die liberale Politikerin ist seit 2020 Mitglied des Gemeinderats von Taufkirchen und initiierte dort die Live-Übertragung der Gemeinderatssitzungen. So sei es auch Menschen mit Behinderung, Senioren und Familien mit kleinen Kindern möglich, die Sitzungen ohne Probleme zu verfolgen.

Datenschutz-Management Homeoffice

Datenschutz-Management Spezial: Homeoffice

Datenschutz endet nicht an der Eingangstür des Unternehmens. Die DSGVO-konforme Datenverarbeitung muss auch beim Mobilen Arbeiten sichergestellt sein. Datenschutzbeauftragte regeln mit „Datenschutz-Management Spezial“ die Arbeit außerhalb des Unternehmens und beugen Rechts-, Haftungs- und Cyberrisiken wirksam vor.

 

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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