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24. August 2022

Datenschutzkonforme Umsetzung von Gewinnspielen

DP+
So schnell sich ein Gewinnspiel auch erstellen lässt: Es erfordert im Vorfeld eine datenschutzrechtliche Prüfung und Bewertung. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden dürfen nur zu diesem Zweck verarbeitet und müssen anschließend gelöscht werden. Wichtig sind zudem korrekte Datenschutzhinweise.
Bild: iStock.com / cirquedesprit
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Werbung und Marketing
Gewinnspiele als Marketing-Maßnahme von Unternehmen haben sich – vor allem auf Social-Media-Plattformen – längst etabliert. Doch worauf müssen Veranstalter aus Sicht des Datenschutzes achten?
Ein Gewinnspiel ist in der Regel nicht nur mit der Chance auf einen Preis für die verbunden, die daran teilnehmen. Auch Unternehmen, die Gewinnspiele veranstalten, versprechen sich dadurch Vorteile. So sind Gewinnspiele eine effektive Möglichkeit, auf die eigene Marke bzw. die eigenen Produkte und / oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen und ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen.

Datenerhebung ist Standard

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel geht fast immer mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten einher. Denn häufig sind bestimmte Informationen erforderlich, wie der Name der teilnehmenden Person oder die E-Mail-Adresse. Deshalb kann es schnell zu einer (Neu-)Erfassung einer großen Anzahl personenbezogener Daten kommen. Diese dürfen Unternehmen als Veranstalter und datenschutzrechtlich Verantwortliche nach Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings nur verarbeiten, wenn sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Schulung zu Anforderungen bei Gewinnspielen

Unternehmen sollten sich daher schon bei der Organisation eines Gewinnspiels – neben anderen gesetzlichen Vorgaben – mit datenschutzkonformen Umsetzungsmodalitäten befassen. Da Gewinnspielaktionen eine beliebte Marketingmaßnahme sind, bietet es sich an, dass Sie als Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter diese Vorgaben z.B. in einer Datenschutz-Schulung vorstellen.

Wie und wo findet das Gewinnspiel statt?

Die datenschutzrechtliche Bewertung hängt maßgeblich von der Art und Weise des Gewinnspiels ab:

  • Handelt es sic…
Conrad S. Conrad Elena Folkerts
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Verfasst von
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
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