DSGVO: Was heißt eigentlich genau „erforderlich“?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält den Begriff „erforderlich“ insgesamt 115 Mal.
Fünf der sechs Erlaubnistatbestände in Art. 6 Abs. 1 DSGVO setzen eine „erforderliche“ Verarbeitung voraus.
Pauschale Aussagen sind deshalb unmöglich, zumal Literatur, Gerichte und Datenschutzaufsichtsbehörden den Begriff – teilweise abhängig vom Sachverhalt – auch noch gänzlich unterschiedlich auslegen.