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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Software datenschutzkonform einsetzen

„Ist Produkt X datenschutzkonform?“ Gerade bei den am weitesten verbreiteten Produkten, zu denen auch die Office-Familie von Microsoft gehört, ist dies eine Frage, die wohl jeden behördlichen oder betrieblichen DSB schon einmal umgetrieben hat.

Wie wehrt man sich, wenn jemand einen ungefragt filmt oder mit dem Smartphone fotografiert? Das Merkblatt hilft, in solchen Situationen richtig zu reagieren.

Soll-Ist-Abgleich: Microsoft 365 und Teams profitieren im Corona-Jahr 2020 besonders von dem gesteigerten Bedarf an Cloud-Lösungen. Und zugleich erklärt die Datenschutzkonferenz MS 365 für nicht einsetzbar. Unternehmen und öffentliche Anwender sehen sich in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Die Saarländische Datenschutzbeauftragte Monika Grethel erklärt im Podcast die Position der Aufsichtsbehörden und macht klar, was Unternehmen aus ihrer Sicht nun tun können.

Datenschutz bei Videokonferenzen

Vom Videoanruf bis zur Gruppenkommunikation: Videokonferenzdienste sind zum zentralen Kommunikationsmittel in Zeiten von Corona geworden. Doch was passiert dabei mit personenbezogenen Daten?

Beschäftigtendatenschutz

Ausfall- und Fehlzeiten von Beschäftigten zu erfassen und zu analysieren, ist ein komplexer Vorgang. Wie lässt sich das am besten im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten abbilden?

Beschäftigtendatenschutz

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement datenschutzkonform umzusetzen, ist zwar keine unlösbare Aufgabe, aber eine Herausforderung.

Biometrische Daten von Arbeitnehmern

Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer gegen dessen Willen verpflichten, bei der Erfassung der Arbeitszeit seinen Fingerabdruck scannen zu lassen? Ein Arbeitnehmer wollte dabei nicht mitspielen. Deshalb kassierte er zwei Abmahnungen. Um sie geht es in einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen.

Paukenschlag des EuGH

In einem Urteil vom 16. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen des Privacy Shield für nicht mehr anwendbar erklärt. Die Verwendung von Standardvertragsklauseln bei der Übermittlung von Daten in Länder außerhalb der EU (also etwa in die USA) knüpft das Gericht an Voraussetzungen, die voraussichtlich kaum zu erfüllen sind.

Patienten-Datenschutz

Die geplante Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verstößt gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber in einer Pressemitteilung deutlich.

Welche Kriterien muss eine Software erfüllen, damit sie DSGVO-konform ist? Der Prüfungskatalog hilft weiter.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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