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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

Kündigung wegen eines „Zufallsfunds“?

Ein Supermarkt will herausfinden, wer im Kassenbereich ständig Waren stiehlt, vor allem Zigaretten. Deshalb installiert er eine Videoüberwachung. Bei der Videoüberwachung fällt zufällig auf, dass Kassiererin C im Zusammenhang mit Pfandflaschen Geld unterschlägt. Lassen sich die Videoaufnahmen als Beweismittel verwenden, um ihr zu kündigen? Und wie sieht es zukünftig unter der DSGVO aus?

DP+
Gesundheitsdaten im  Personalbereich (1)
Bild: apbalboa / iStock / Thinkstock
Gesundheitsdaten? Niemals!

Fragt man im Personalbereich nach Gesundheitsdaten, heißt es in der Regel: „Bei uns gibt es keine!“ Auf den Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen stehen ja keine Diagnosen. Die Daten aus der arbeitsmedizinischen Betreuung hat nur der Arbeitsmediziner, und sonst – so glauben viele Beschäftigte – gibt es keine Gesundheitsdaten. Das kann ein fataler Trugschluss sein. Lesen Sie, auf welche Gesundheitsdaten Sie stoßen könnten und wie Sie sich einen Überblick verschaffen.

DP+
Praxisfragen rund um die  Videoüberwachung
Bild: Gerichtshof der Europäischen Union
Datenschutzkontrolle

Die Mai-Ausgabe hat sich mit einem Teilbereich der Videoüberwachung beschäftigt: der Kennzeichnung. Nun geht es um das große Ganze. Auf welche Punkte müssen Sie ein Auge haben? Und zwar am besten höchstpersönlich vor Ort. Denn Papier ist bekanntlich geduldig.

Lassen sich E-Mails eigentlich zurück­verfolgen?
Bild: supershabashnyi / iStock / Thinkstock
Datenschutz und Anonymität bei E-Mail

Nicht nur für Whistleblower wären anonyme E-Mails hilfreich. Auch Spammer wollen E-Mails, die sich möglichst nicht bis zum Urheber zurückverfolgen lassen. Doch gibt es Anonymität bei E-Mails wirklich? Oder lassen sich alle Mails zurückverfolgen?

DP+
Fitness-Tracker und  Gesundheits-Apps
Bild: alexey_boldin / iStock / Thinkstock
Kluge Auswahl hilft beim Datenschutz

Fitness-Tracker, mit denen sich Gesundheitswerte und persönliches Verhalten aufzeichnen lassen, werden immer beliebter. Etwa ein Drittel der Bevölkerung verwendet die am Körper getragenen Kleincomputer – die Wearables – oder auf mobilen Endgeräten installierte Anwendungsprogramme – sogenannte Gesundheits-Apps. Nur wenige Nutzer machen sich jedoch Gedanken darüber, was mit den entstehenden Daten passiert. Wo landen die Daten? Wer hat Interesse daran, sie zu nutzen? Und wie sind sie überhaupt geschützt?

Mitarbeiterdatenschutz in Zeiten der Cloud

Viele Datenschutzbeauftragte, Gewerkschaften und Betriebsräte sehen besorgt in Richtung Unternehmen, die mittels moderner IT möglichst viele Daten über ihre Mitarbeiter sammeln und auswerten möchten. Ohne Frage ist das ein reales Problem – aber ist es wirklich das größte?

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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