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26. November 2018

Persönlichkeitstests bei Beschäftigten – was ist zulässig?

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Persönlichkeitstests bei Beschäftigten – was ist zulässig?
Bild: iStock.com / Vertigo3d
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Beschäftigtendatenschutz
Persönlichkeitstests bei künftigen oder bereits beschäftigen Mitarbeitern sollen helfen, Personalentscheidungen zu verbessern. Es liegt in der Natur der Sache, dass dabei eine Vielzahl personenbezogener Daten verarbeitet wird. Doch was ist datenschutzrechtlich erlaubt?

Fehlentscheidungen bei der Stellenbesetzung sind teuer und beeinträchtigen häufig das Betriebsklima negativ. Persönlichkeitstests waren und sind daher ein beliebtes Mittel, um zu prüfen, ob ein Bewerber charakterlich für die geplante Stelle optimal geeignet ist.

Sie helfen aber auch, herauszufinden, ob beispielsweise ein Mitarbeiter Führungsqualitäten hat oder ob er besser auf einer anderen Stelle eingesetzt werden sollte.

Personalabteilungen steht eine Vielzahl solcher Tests zur Verfügung. Viele sind online abrufbar oder sind bereits Bestandteil diverser Personalsoftware, die in Unternehmen im Einsatz ist.

Worauf zielt ein solcher Persönlichkeitstest ab?

Ein Persönlichkeitstest zielt darauf ab, das Verhalten einer Person, ihre Stimmung, ihre Interessen, ihre Persönlichkeitsmerkmale oder ihre Motivation zu erfassen und zu bewerten.

Die fachliche Qualifikation, die rhetorischen Fähigkeiten oder der Auftritt fallen nicht darunter. Das muss ergänzend ein Vorstellungsgespräch überprüfen.

Die Daten, die der (potenzielle) Arbeitgeber im Rahmen eines Persönlichkeitstests erhebt, bilden daher nur einen Teilkomplex des Beurteilungsprozesses ab.

Wie wähle ich einen geeigneten Test aus?

Da ein Persönlichkeitstest letztlich Charaktermerkmale beurteilt, die je nach der Methodik des jeweiligen Tests z.B. einem bestimmten Persönlichkeitstyp zugeordnet werden, greift ein solcher Test erheblich in die Privatsphäre der getesteten Person ein.

Um sicherzustellen, dass der Test seriös und das Ergebnis tatsächlich belastbar sowie für den Arbeitgeber verwertbar ist, sollten …

Silvia C. Bauer
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Verfasst von
Silvia Bauer
Silvia C. Bauer
Silvia C. Bauer ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Datenschutz und Compliance bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln.
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